ETIAS VISUMBEFREIUNG FÜR SLOWENIEN

Diese Website ist nicht mit der EU assoziiert und gehört ihr auch nicht. Die offizielle Website der Europäischen Union ist europa.eu.

Slowenien

Hauptstadt: Laibach
Amtssprachen: Slowenisch, Italienisch, Ungarisch
Währung: Euro
Bevölkerung: 2.065.895
EU-Mitglied seit: 1. Mai 2004

Viele internationale Reisende, vor allem diejenigen, die einen Ozean überqueren, um nach Europa zu gelangen, wollen ihre Zeit maximieren, indem sie viele europäische Länder in einem einzigen Urlaub besuchen. Das ETIAS macht es einfach, viele Länder zu besuchen, da die Visumbefreiung im gesamten Schengen-Raum und in den europäischen Mikronationen verfügbar ist.

Slowenien grenzt an benachbarte Nationen, die bequem für Tagesausflüge oder längere Aufenthalte erreichbar sind. Das Land grenzt an Österreich, Kroatien, Italien und Ungarn. Diese können mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug erreicht werden.

Österreich ist knapp 4 Stunden mit dem Auto oder etwas mehr als 6 Stunden mit dem Zug von Slowenien entfernt. Österreich ist wie Slowenien im Winter ein beliebtes Skigebiet und bietet mit seinen Seen und Alpengipfeln hervorragende Möglichkeiten, die Natur zu erkunden.

Kroatien ist ein beliebtes Reiseziel für Slowenen, weil es wunderschöne Strände und Inseln hat und leicht erreichbar ist – nur eine 90-minütige Fahrt oder eine 2-stündige Zugfahrt entfernt.

Italien ist auch sehr nah an Slowenien, mit Orten wie Venedig – berühmt für seine Kanäle und sein Essen – etwa eine Stunde mit dem Auto oder Bus entfernt.

Ungarn ist eine weitere großartige Wahl für seine beeindruckende historische Architektur, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, und seine vielen entspannenden Thermalbäder, von denen sich einige in Höhlen befinden. Budapest ist mit dem Zug etwa 6 Stunden von Slowenien entfernt.

Die Art des Visums, das für einen Besuch in Slowenien erforderlich ist, hängt vom Zweck der Reise , der Aufenthaltsdauer und dem Land des Reisenden ab.

Während das ETIAS Besuchern die Teilnahme an kommerziellen Aktivitäten wie die Teilnahme an einer Konferenz oder das Aushandeln eines Vertrags erlaubt, ist es Inhabern nicht gestattet, in Slowenien eine Beschäftigung zu suchen.

Ausländer, die eine langfristige Beschäftigung in Slowenien suchen, müssen bei einer slowenischen Botschaft oder einem slowenischen Konsulat ein Arbeitsvisum beantragen.

Ebenso eignet sich das ETIAS für einen kurzen Sprachkurs während eines Urlaubs in Europa, aber nicht für ein ernsthaftes Langzeitstudium.

Diejenigen, die einen Abschluss an einer slowenischen Institution anstreben, müssen ein Studentenvisum bei einer slowenischen Botschaft oder einem slowenischen Konsulat beantragen.

Während seiner 2-jährigen Gültigkeitsdauer erlaubt das ETIAS den Inhabern , sich alle 180 Tage bis zu 90 Tage aufzuhalten .

Besucher, die sich länger als erlaubt in Slowenien aufhalten möchten, müssen ein konsularisches Visum beantragen.

Besucher, die keinen Anspruch auf ETIAS haben, müssen dennoch ein Schengen-Visum beantragen, um nach Slowenien einzureisen.

Besucher, die einen von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Reisepass besitzen, haben im Schengen-Raum Freizügigkeit und können nach Slowenien einreisen.

Reisende aus der EU müssen bei der Einreise nach Slowenien nationale Ausweisdokumente mit sich führen.

Besucher aus einem ETIAS-berechtigten Land können weiterhin nur mit ihrem gültigen Reisepass einreisen. Nach vollständiger Umsetzung benötigen Reisende aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, ein genehmigtes ETIAS sowie ihren gültigen Reisepass, um nach Slowenien einzureisen.

Drittstaatsangehörige, die keinen Anspruch auf ETIAS haben, müssen ein Schengen-Visum beantragen. Zu den Voraussetzungen für dieses Visum gehören eine Krankenversicherung und ein gültiger Reisepass. Der Antragsteller muss außerdem nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt in Europa zu finanzieren, sowie ein Weiterreiseticket in ein Land außerhalb des Schengen-Raums vorweisen.