ETIAS FÜR JAPANISCHE BÜRGER

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  • EU Schengen
  • Non-EU Schengen States
  • Non-Schengen EU States
ETIAS erlaubt es japanischen Staatsangehörigen nicht, in einem Schengen-Land zu studieren . Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für Geschäfts- und Urlaubsreisen sowie für die Durchreise durch den Schengen-Raum zu einem anderen Ziel.

Japanische Touristen mit ETIAS können jedoch während ihres Aufenthalts an einem kurzen Freizeitkurs , z. B. einem Sprachkurs, teilnehmen, wenn dieser weniger als 90 Tage dauert.

Japanische Staatsbürger, die für einen längeren Zeitraum in der EU studieren möchten, z. B. an einer Universität, müssen ein entsprechendes nationales Visum oder Studienvisum beantragen.

Nein, ETIAS stellt kein Visum dar . Es handelt sich um eine elektronische Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige von über 50 Ländern , die berechtigt sind, den Schengen-Raum visumfrei zu besuchen.

ETIAS ist kein Visum, wird aber für japanische Staatsangehörige, die nach Europa reisen, benötigt. Visumfreies Reisen ist für bis zu 90 Tage zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken erlaubt.

Touristen und Geschäftsreisende aus Japan können den Schengen-Raum bis zu 90 Tage lang ohne Visum besuchen. Das ETIAS wird für die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum erforderlich sein.

Japanische Staatsangehörige, die länger als 90 Tage oder zu Zwecken wie Beschäftigung oder Studium in Europa bleiben möchten, sollten bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat ein nationales Visum beantragen.