ETIAS FÜR JAPANISCHE BÜRGER
EUROPAS REISEGENEHMIGUNG FÜR JAPANER
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Japaner müssen sich in naher Zukunft beim European Travel Information and Authorization System ( ETIAS ) registrieren. ETIAS wird bis November 2023 vollständig implementiert und zur visafreien Einreisepflicht für alle Besucher, auch aus Japan, werden.
ETIAS wird dazu beitragen, die Verwaltung und Sicherheit der Schengen-Grenzen zu verbessern. Europäische Länder wie Frankreich, Deutschland und Italien werden durch ETIAS zu noch sichereren Reisezielen für Besucher aus Japan und dem Rest der Welt.
WELCHE GENEHMIGUNG BENÖTIGEN JAPANISCHE BÜRGER FÜR DIE EINREISE NACH EUROPA?
Für kurzfristige Besuche im Schengen-Raum ist für japanische Staatsangehörige kein Visum erforderlich . Japanische Besucher können bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum ohne Visum bleiben. Die visumfreie Einreise nach Europa ist für Touristen, Geschäftsreisende und Transitreisende möglich.
Inhaber japanischer Reisepässe können im November 2023 ETIAS beantragen , sodass sie ohne Visum nach Europa reisen können. ETIAS ist kein Visum; Vielmehr handelt es sich um eine Befreiung von der Visumpflicht oder eine elektronische Reisegenehmigung , vergleichbar mit dem ESTA in den Vereinigten Staaten.
Japanische Staatsangehörige, die die ETIAS-Anforderungen nicht erfüllen oder länger als drei Monate bleiben möchten, benötigen ein Visum.
INFORMATIONEN ÜBER ETIAS FÜR JAPANISCHE BÜRGER
Das europäische ETIAS für japanische Staatsbürger ist gültig für:
- Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro 180-Tage-Zeitraum
- Mehrfache Reisen in den Schengen-Raum
- 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt)
- Tourismus, Geschäftsreisen und Transit
Um eine Schengen-Außengrenze zu überschreiten, benötigen japanische Staatsangehörige das ETIAS. Anschließend dürfen sie für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen in jedes Schengen-Land reisen. Für die gesamte Reisezone gilt dieselbe Visumbefreiung, so dass die Reisenden nicht für jedes Land, das sie besuchen, ein neues ETIAS benötigen.
Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, die dem Schengener Abkommen angehören:
Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Kleinststaaten sind de facto Teil des Schengen-Raums:
WIE KÖNNEN JAPANISCHE STAATSBÜRGER ETIAS FÜR DIE EINREISE NACH EUROPA BEANTRAGEN?
Reisende benötigen die folgenden Dokumente, um eine ETIAS-Visumbefreiung aus Japan zu beantragen :
- Gültiger japanischer Reisepass
- Kredit- oder Debitkarte
- E-Mail Adresse
Japanische Staatsbürger müssen ETIAS beantragen und denselben Reisepass verwenden, um nach Europa zu reisen. Wenn der begleitende Reisepass abläuft, ist ein neues ETIAS erforderlich, auch wenn das ETIAS vor weniger als drei Jahren ausgestellt wurde.
Die Kredit- oder Debitkarte wird verwendet, um die ETIAS-Bearbeitungskosten sicher online aus Japan zu bezahlen . Die Antragsteller werden per E-Mail über die ETIAS-Bewilligung und Statusaktualisierungen informiert.
EUROPA VISA-ANFORDERUNGEN FÜR AUSTRALISCHE STAATSBÜRGER
Kurzfristige Reisen in den Schengen-Raum sind für Australier nicht erforderlich . Australische Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage lang ohne Visum im Land aufhalten, da Australien als Drittland von der Visumpflicht befreit ist. Dies wird sich auch nach der Einführung von ETIAS nicht ändern. Australier behalten ihren visumfreien Status, müssen sich jedoch vor der Abreise online registrieren. ETIAS ist eine Befreiung von der Visumpflicht für Europa, kein Visum.
Australier, die sich länger als drei Monate in Europa aufhalten, in einem EU-Mitgliedstaat arbeiten oder studieren möchten, benötigen ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
ETIAS-ANTRAGSFORMULAR FÜR JAPANISCHE STAATSBÜRGER
Das ETIAS-Antragsformular für japanische Staatsbürger ist vollständig online und einfach auszufüllen. Japanische Bewerber müssen grundlegende Angaben zur Person und zum Reisepass machen, z. B.:
- Vollständiger Name und Nachname
- Geschlecht
- Nationalität
- Datum der Geburt
- Aktuelle Adresse
- Telefonnummer der Kontaktperson
Aus Sicherheits- und Einwanderungsgründen können Reisende gebeten werden, Fragen zu folgenden Themen zu beantworten:
- Beschäftigungsstatus
- Strafregister
- Reisen in Konfliktgebiete
- Andere Reisegeschichte
Die eingegebenen Informationen werden mit weltweiten Sicherheitsdatenbanken abgeglichen, wie z. B:
- SIS
- VIS
- EUROPOL
- SLTD (INTERPOL)
- TDAWN (INTERPOL)
- EURODAC
Es wird erwartet, dass die Mehrheit der japanischen Staatsbürger das automatische Screening-Verfahren bestehen wird. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eines der Systeme ausfällt, wird der Antrag von der nationalen ETIAS-Stelle manuell geprüft. Stellt der Fluggast eine gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit dar, kann das ETIAS abgelehnt werden.
ETIAS-BEARBEITUNGSZEITEN FÜR JAPANISCHE STAATSANGEHÖRIGE
ETIAS-Anträge aus Japan werden in Kürze bearbeitet . Die überwiegende Mehrheit wird nach einer computergestützten Prüfung genehmigt.
Die elektronische Reisegenehmigung wird nach der Genehmigung mit dem japanischen Reisepass verbunden . Der Antragsteller erhält eine E-Mail, die ihn darüber informiert, dass sein Antrag erfolgreich war.
Wenn der ETIAS-Antrag abgelehnt wird, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und hat die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.
MIT ETIAS VON JAPAN AUS NACH EUROPA REISEN
Beim Scannen des japanischen Passes an einer Schengen-Außengrenze wird das ETIAS überprüft. Eine ausgestellte Reisegenehmigung ist keine Garantie für die Zulassung; die endgültige Entscheidung liegt bei den Einwanderungsbehörden.
Die Grenzbeamten können von den in Japan ansässigen Personen einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel oder die Weiterreise verlangen.
Bei Reisen von Japan nach Europa sind weitere Beschränkungen und Regeln zu beachten. Diese Verbote gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Tabak, Alkohol, Parfüm und Devisen.
Vor der Abreise zu ihrem europäischen Zielort sollten sich japanische Besucher über die neuesten Einreisekriterien und -beschränkungen informieren.
BILATERALE ABKOMMEN ZWISCHEN JAPAN UND EU-MITGLIEDSTAATEN
Aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen zwischen Japan und einigen EU-Mitgliedstaaten können sich Japaner möglicherweise über die 90-tägige Schengen-Beschränkung hinaus in mehreren europäischen Ländern aufhalten.
Für die folgenden Länder des Schengen-Raums bestehen Vereinbarungen mit Japan über die Befreiung von der Visumpflicht sowie die im Rahmen dieser Vereinbarungen zulässige Höchstzahl von Tagen:
- Belgien (3 Monate)
- Bulgarien (90 Tage)*
- Dänemark (3 Monate)
- Deutschland (3 Monate)
- Dänemark (3 Monate)
- Griechenland (90 Tage)
- Spanien (90 Tage)**
- Frankreich (90 Tage)*
- Italien (180*/90** Tage)
- Lettland (90 Tage)**
- Litauen (90 Tage)**
- Ungarn (90 Tage)*
- Niederlande (90 Tage)
- Österreich (6 Monate)**
- Slowakei (90 Tage)*
- Schweden (3 Monate)*
Die folgenden Schengen-Mitgliedsstaaten haben bilaterale Verträge mit Japan:
- Island (3 Monate)
- Liechtenstein (90 days)
- Norwegen (90 Tage)
- Schweiz (90 Tage)
Gewöhnliche Pässe (*) Gewöhnliche Pässe (**) Gewöhnliche, diplomatische und Dienst-/Amtspässe
Um eines dieser bilateralen Abkommen nutzen zu können, müssen japanische Besucher für die Dauer der Verlängerungsfrist in dem EU-Staat bleiben, in dem sie einen Antrag stellen. Nach Ablauf der 90-Tage-Beschränkung ist es nicht mehr möglich, innerhalb Europas frei zu reisen.
Infolgedessen sollten Japaner direkt aus dem betreffenden EU-Land in ein Drittland fliegen , ohne den Schengen-Raum zu passieren.
Japanische Staatsangehörige sollten ein ETIAS erhalten, wenn sie eine Visumbefreiung benötigen, die es ihnen ermöglicht, mehrere EU-Länder gleichzeitig zu besuchen.
Japans bilaterale Vereinbarungen mit den EU-Mitgliedstaaten sind anfällig für Veränderungen.
BEANTRAGUNG EINES VISUMS FÜR EINEN EUROPÄISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN AUS JAPAN
Inhaber japanischer Reisepässe können sich bis zu 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum ohne Visum im Schengen-Raum aufhalten (ETIAS wird ab November 2023 in Betrieb sein). Für längere Aufenthalte oder für andere als die von einem ETIAS zugelassenen Zwecke müssen japanische Staatsangehörige ein Visum beantragen . Es gibt viele Arten von Visa für europäische Staatsangehörige.
Die Antragsteller müssen einen Termin mit der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat des Schengen-Staates vereinbaren, den sie in Japan besuchen möchten. Dokumente wie die unten aufgeführten können erforderlich sein:
- Gültiger japanischer Reisepass
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Aktuelles Passfoto vor weißem Hintergrund
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt im Schengen-Raum
- Krankenversicherung für den Schengen-Raum
- Flugtickets für Hin- und Rückflug oder Weiterflug
- Reservierung der Unterkunft
Japanische Staatsbürger sollten die genauen Kriterien für das Visum, das sie benötigen, prüfen . Visumanträge müssen mehrere Wochen vor dem geplanten Reisetermin eingereicht werden.