ARTEN VON SCHENGEN-VISA UND ANFORDERUNGEN
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INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUM
Der Schengen-Raum besteht aus 26 Nationen und ermöglicht allen Schengen-Bürgern uneingeschränkte Mobilität. 22 dieser Länder sind Mitglieder der Europäischen Union, die übrigen vier sind Mitglieder der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation).
Die Schengen-Zone umfasst zusätzlich zu den 26 Mitgliedsstaaten drei Mikrostaaten . Mit einem Schengen-Visum können Sie auch in die folgenden Kleinstaaten einreisen:
- Der Vatikan
- Monaco
- San Marino
Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern sind Mitglieder der Europäischen Union, nehmen aber noch nicht am Schengen-Abkommen teil. ETIAS hingegen wird notwendig sein, um in diese Länder zu reisen .
Nicht-europäische Staatsangehörige, die derzeit kein kurzfristiges Einreisevisum für die Einreise in Schengen-Mitgliedstaaten benötigen, müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen . Dies sind die Nationen, in denen bei der Einreise ein gültiges ETIAS erforderlich ist .
Derzeit gehören 22 Länder der Europäischen Union dem Schengen-Raum an:
Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Kleinststaaten sind de facto Teil des Schengen-Raums:
NICHT-SCHENGEN-MITGLIEDER DER EUROPÄISCHEN UNION
REPUBLIK IRLAND
Die Republik Irland ist kein Mitglied des Schengen-Abkommens . Staatsangehörige zahlreicher Länder benötigen jedoch kein Visum für die Einreise nach Irland. Diese Nationen sind:
- Vereinigte Staaten
- Kanada
- Argentinien
- Brasilien
- Taiwan
- Südkorea
- Japan
RUMÄNIEN
Rumänien ist noch kein Mitglied der Schengen-Zone , aber es ist Mitglied der Europäischen Union. Ausländische Personen mit einem Schengen-Visum können für einen kurzen Aufenthalt nach Rumänien einreisen, wenn sie die Bedingungen erfüllen.
In den USA ansässige Personen benötigen für die Einreise nach Rumänien für bis zu 90 Tage alle 180 Tage (6 Monate) kein Visum. Bürger aus Ländern, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Rumänien benötigen, müssen ein ETIAS beantragen, sobald der ETIAS-Antrag gestartet wird .
BULGARIEN
Alle Inhaber eines Schengen-Visums können in Bulgarien ein- und ausreisen. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Staatsangehörige der förderfähigen Länder müssen im Besitz eines gültigen Schengen-Visums sein
- Die Anzahl der Einreisen und die Aufenthaltsdauer in Bulgarien dürfen die Dauer des Schengen-Visums nicht überschreiten
- Personen, die die Anzahl der Einreisen und/oder Aufenthaltstage im Schengen-Raum überschritten haben, können mit demselben Visum nicht nach Bulgarien einreisen.
- Gültige nationale Kurzzeitvisa für Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern, Rumänien oder Kroatien berechtigen nicht zur Einreise nach Bulgarien.
Bürger aus mehr als 50 Ländern, die kein Visum für Bulgarien benötigen, müssen einen ETIAS-Online-Antrag stellen, sobald das ETIAS-Reisegenehmigungssystem eingeführt wird.
KROATIEN
Kroatien ist eine der wenigen Nationen, die kein Visum für Bürger der Vereinigten Staaten, Kanadas, Neuseelands, Australiens und der Europäischen Union benötigt. Über 50 weitere Nationen können derzeit ohne Visum nach Kroatien ein- und ausreisen. Da Kroatien das ETIAS-Abkommen unterzeichnet hat , wird sich dies bald ändern, und Personen aus visumfreien Ländern müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen .
ZYPERN
Zypern verlangt von Staatsangehörigen aus mehr als 50 Ländern nicht, dass sie vor ihrer Reise ein Visum beantragen. Alle Besucher müssen jedoch bald eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen .
ANDORRA
Um die Schengen-Grenze zu überqueren, benötigen andorranische Staatsangehörige keine ETIAS-Reisegenehmigung .
VEREINIGTES KÖNIGREICH: IST DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH NOCH TEIL DES SCHENGEN-RAUMS?
Da das Vereinigte Königreich kein Mitglied der Europäischen Union mehr ist , ist die ETIAS-Visumbefreiung für Reisen in das Vereinigte Königreich nicht mehr verfügbar. Die Europäische Union hat außerdem angekündigt, dass britische Staatsangehörige ETIAS benötigen , um in Schengen-Staaten reisen zu können.
Bei der Passkontrolle müssen Drittstaatsangehörige derzeit den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder ein amtliches Verzeichnis der aktuellen Wohnanschrift vorlegen. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Dokumente, anhand derer die Grenzkontrollbeamten beurteilen können, ob ein Passagier zur Einreise nach Großbritannien berechtigt ist:
- Ein Kontoauszug oder ein offizielles Schreiben des Arbeitgebers des Antragstellers mit Einkommensnachweis hilft dabei, die finanzielle Situation des Reisenden und seine Fähigkeit, sich während seines Aufenthalts im Vereinigten Königreich selbst zu versorgen, nachzuweisen
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts wie Aufenthaltskarte oder Rechnung mit deutlich sichtbarem Namen und Adresse des Reisenden
- Nachweis über Beschäftigung oder laufendes Studium
- Reisenden unter 18 Jahren wird empfohlen, eine Geburtsurkunde sowie einen Brief der Eltern vorzulegen, in dem der Grund der Reise wie Lebensumstände und finanzielle Situation bestätigt werden. Eine Kopie der Pässe der Eltern kann verlangt werden.
Nachstehend finden Sie die allgemeinen Grenzübertrittsregeln für Bürger visumfreier Staaten. Antragsteller für ein Standardvisum für das Vereinigte Königreich müssen ähnliche Unterlagen vorlegen. Für weitere Informationen sollten sich Besucher an ihre örtlichen Botschaften oder Konsulate wenden.
ARTEN VON SCHENGEN-VISA
Ein Schengen-Visum, das von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, erlaubt seinem Inhaber, frei zu reisen und die Binnengrenzen eines jeden Schengen-Staates der Europäischen Union zu überschreiten.
Ein Schengen-Visum berechtigt auch zur Einreise in alle Schengen-Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Drittstaatsangehörige können ohne Visum in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einreisen, die nicht dem Schengen-Raum angehören, wenn sie ein gültiges Schengen-Visum besitzen und ihr Land ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht mit dem betreffenden europäischen Nicht-Schengen-Land geschlossen hat.
Schengen-Visa werden in drei Arten unterteilt:
1. UNIFORM SCHENGEN VISA (USV)
Das einheitliche Schengen-Visum der Mitgliedsländer des Schengen-Raums erlaubt einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Das USV ist auch als Transitvisum gültig.
Das einheitliche Schengen-Visum ist in drei Kategorien unterteilt:
- Visum zur einmaligen Einreise : Dieses einheitliche Schengen-Visum berechtigt seinen Inhaber zur einmaligen Einreise in ein Schengen-Land für einen begrenzten Zeitraum. Wenn der Besucher das Land verlässt, läuft das Visum automatisch ab.
- Visum für die doppelte Einreise : Die oben genannten Bestimmungen gelten auch für das Visum für die doppelte Einreise. Der einzige Unterschied besteht darin, dass ein Inhaber eines Visums für die doppelte Einreise zweimal in einen Schengen-Mitgliedstaat einreisen kann. Nach der zweiten Ausreise (zweites Überschreiten einer Schengen-Außengrenze) erlischt das Visum automatisch.
- Visum für die mehrfache Einreise : Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise können während der Gültigkeitsdauer beliebig oft in die Schengen-Mitgliedstaaten ein- und ausreisen. Ihr Aufenthalt darf jedoch 90 Tage je 6 Monate ab dem Einreisedatum nicht überschreiten .
2. VISUM MIT RÄUMLICH BESCHRÄNKTER GÜLTIGKEIT (LTV)
Inhaber eines LTV dürfen nur in den Schengen-Mitgliedstaat einreisen, der das Visum ausgestellt hat. Sie können nicht in andere Schengen-Staaten einreisen, es sei denn, ihnen wird im Rahmen des Visumantragsverfahrens die Erlaubnis erteilt . Inhaber eines Visums mit begrenzter territorialer Gültigkeit dürfen nur in den Staat einreisen oder durchreisen, der das Visum erteilt hat.
3.NATIONALES VISUM
Nationale Visa werden an Personen ausgestellt, die in einem der Länder des Schengen-Raums studieren, arbeiten oder sich dauerhaft dort aufhalten möchten. Unter normalen Umständen ist das nationale Visum ein Visum für die einmalige Einreise und den begrenzten Aufenthalt. Dies würde das spezifische Ziel des Visumantrags des Antragstellers abdecken.
In bestimmten Situationen können Reisende ein nationales Visum für die mehrfache Einreise beantragen. Bewerber müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind in einem internationalen Ausbildungsprogramm mit einer maximalen Dauer von 1 Jahr eingeschrieben, was durch ein offizielles Dokument nachgewiesen werden muss
- Bewerbung für eine pädagogische Tätigkeit an einer höheren Forschungs- oder Bildungseinrichtung
- Berufstätige, die aufgrund ihrer sportlichen, künstlerischen oder sonstigen Fähigkeiten nach Europa reisen, um ihr Fachwissen weiterzugeben
- Ein Notfall hindert den Antragsteller daran, in sein Heimatland zurückzukehren, und er muss für einen bestimmten Zeitraum im Schengen-Raum bleiben.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN SCHENGEN-TOURISTENVISUM
Die allgemeinen Kriterien für ein Schengen-Visum sind unten aufgeführt. Am besten wenden Sie sich jedoch an die örtliche Botschaft/das örtliche Konsulat, um weitere Informationen zu jedem Antrag zu erhalten.
- Ausfüllen und Unterzeichnen des Antragsformulars für das Schengen-Visum
- Fügen Sie ein aktuelles Passfoto bei, das das Gesicht des Bewerbers vollständig, deutlich und von vorne zeigt und einen weißen oder gebrochen weißen Hintergrund hat.
- Reisepass des Reisenden mit Fotokopien aller früheren Schengen-Visa. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten haben und noch mindestens 3 Monate gültig sein.
- Hin- und Rückreisebuchungen wie Hotel-/Zimmer-/Flugbuchungen zusammen mit ihren identifizierenden Buchungsnummern. Aus den Fluginformationen müssen die Ein- und Ausreisedaten des Reisenden aus dem Schengen-Raum deutlich hervorgehen
- Reisekrankenversicherung, die den gesamten Reisezeitraum innerhalb der Schengen-Mitgliedstaaten abdeckt
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der Reise
VERFAHREN ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN-VISUMS
Einzelpersonen, die ein Schengen-Visum beantragen, müssen sich persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat ihres Ziellandes bewerben . Wenn der Besucher beabsichtigt , mehr als ein Schengen-Land zu besuchen, sollte er sein Visum in dem Land beantragen, in dem er die meiste Zeit verbringen wird. Wenn sie sich in jedem Land gleich lange aufhalten wollen, sollten sie sich im ersten Land bewerben, das sie besuchen werden. Vor dem Besuch des Regierungsbüros müssen Antragsteller einen Termin vereinbaren . Bei den meisten diplomatischen Vertretungen können Sie online einen Termin vereinbaren. Folgende Dinge müssen zum Visumstermin mitgebracht werden :
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (normalerweise online verfügbar)
- Reisepass
- 2 Fotos im Reisepassformat
- Reiseversicherungspolice
- Reiseroute
- Unterkunft buchen
- Nachweis der finanziellen Mittel
Während des Vorstellungsgesprächs werden den Bewerbern einige grundlegende Fragen zu ihren Reiseabsichten gestellt. Bevor sie ihren Antrag auf ein Schengen-Visum einreichen, müssen sie die Visumgebühr entrichten.
FRAGEN ZUM SCHENGEN-VISUM
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