ETIAS-ANFORDERUNGEN
LÄNDER, DEREN BÜRGERINNEN UND BÜRGER ETIAS BENÖTIGEN
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EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEN SCHENGEN-RAUM
ETIAS ist ein Akronym, das für Europe Travel Information and Authorization System steht. Die ETIAS-Initiative wurde entwickelt, um die Sicherheit im Schengen-Raum sowohl für Einwohner als auch für Touristen zu erhöhen.
Der Europäische Rat ist der Ansicht, dass die neue Grenz- und Migrationsstrategie die Sicherheit verbessern und Europa vor künftigen Gefahren schützen wird. ETIAS ist auch bestrebt, die internationale Besuchermobilität und -migration zu verbessern.
Gemäß dem ETIAS for EU-Plan können zunächst mehr als 50 Nationen einen ETIAS-Visa-Waiver-Antrag online stellen.
Die ETIAS-Visumbefreiung ist eine Geschäfts- oder Touristenreisegenehmigung und kein Ersatz für ein Studenten- oder Arbeitsvisum. Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage in Europa leben, studieren, arbeiten oder sich dort aufhalten wollen, müssen ein Visum beantragen.
IST ETIAS FÜR TRANSITREISENDE ERFORDERLICH?
Wer für längere Zeit in den Schengen-Raum einreisen möchte, auch Transitreisende, muss sich zunächst bei ETIAS registrieren.
Personen, die von einem Schengen-Staat in einen anderen reisen, müssen weiterhin eine gültige ETIAS-Genehmigung besitzen, um in den Schengen-Raum einreisen zu können. Passagiere können ohne ein autorisiertes ETIAS nicht durchfahren .
DIE LISTE DER ETIAS-BERECHTIGTEN LÄNDER
Wenn die Reisegenehmigung im November 2023 vollständig umgesetzt ist, können die folgenden ETIAS-Nationen einen Antrag stellen. Um die Befreiung von der Visumpflicht zu erhalten, müssen die Antragsteller die ETIAS-Standards erfüllen. Besucher müssen unter anderem einen Reisepass aus einem der ETIAS-berechtigten Länder besitzen.
Da Staaten versuchen, das Reisen für ihre Einwohner zu verbessern, kann sich die Liste der ETIAS-qualifizierenden Länder ändern:
- ETIAS-berechtigte Länder
- ETIAS-Länder
- Schengen-fähige Länder
ETIAS FÖRDERFÄHIGE LÄNDER
- Albanien
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Brunei
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Costa Rica
- Costa Rica
- Georgien
- Grenada
- Guatemala
- Honduras
- Hongkong
- Israel
- Japan
- Kiribati
- Macao
- Nordmazedonien
- Malaysia
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien
- Montenegro
- Neuseeland
- Nicaragua
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- Der Heilige Vinzenz
- Samoa
- Serbien
- Seychellen
- Singapur
- Salomoninseln
- Südkorea
- Taiwan
- Timor Leste
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Ukraine
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Uruguay
- Vanuatu
- Venezuela
ETIAS-LÄNDER
- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Zypern
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Slowenien
- Slowakei
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Vatikanstadt
ANFORDERUNGEN FÜR DIE BEFREIUNG VON DER VISUMPFLICHT IN EUROPA
Die ETIAS-Voraussetzungen sind erforderlich , damit das Antragsverfahren abgeschlossen werden kann. ETIAS wird mit bestehenden Reisegenehmigungs-Visabefreiungen vergleichbar sein, wie z. B. dem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) in den Vereinigten Staaten, dem eTA (Electronic Travel Authorization) in Kanada und dem ETA in Australien.
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die ETIAS-Standards erfüllen, um das Antragsformular ordnungsgemäß ausfüllen zu können . Diejenigen, die planen, nach Europa zu reisen, müssen über die richtigen Papiere verfügen, um einen Antrag auf Reisegenehmigung stellen zu können.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE ZUR ERLANGUNG VON ETIAS FÜR EUROPA
Jeder Bewerber muss die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen.
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten ab dem Datum der Ankunft
- Debit- oder Kreditkarte zur Zahlung der ETIAS-Antragsgebühr
- Aktuelle E-Mail-Adresse, an die das genehmigte ETIAS zugestellt wird
Alle Kandidaten müssen die folgenden Informationen einreichen:
- Vorname(n)
- Nachname oder Familienname
- Mädchenname (falls zutreffend)
- Gewöhnliche(r) Name(n)
- Datum der Geburt
- Ort der Geburt
- Land der Geburt
- Geschlecht
- Nationalität
REISEPASS-INFORMATIONEN
- Nummer des Reisepasses
- Ausstellungs- und Verfallsdatum
- Zusätzliche Reisepassdaten (falls zutreffend)
KONTAKTINFORMATIONEN
- Aktuelle Adresse
- E-Mail Adresse
- Rufnummer
Zusätzliche Informationen sollten vom Antragsteller vorgelegt werden:
- Mitgliedstaat der beabsichtigten Ersteinreise
- Angaben zu Ausbildung und derzeitiger Beschäftigung
Dem Reisenden werden während des Antragsverfahrens eine Reihe von ETIAS-Hintergrund- und Sicherheitsfragen gestellt.
Familienangehörigen von EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltstitel werden die folgenden Fragen gestellt:
- Bitte geben Sie die Personalien des Antragstellers an und machen Sie Angaben zur familiären Beziehung des Antragstellers zu dem EU-Bürger oder Drittstaatsangehörigen.
Wenn der Reisende alle ETIAS-Standards erfüllt und Bürger einer ETIAS-qualifizierten Nation ist, dauert der Online-Antrag etwa 20 Minuten . Außer dem Besitz eines gültigen Reisepasses ist kein weiterer Nachweis erforderlich, es sei denn, der Mitgliedstaat, für den der Antrag gestellt wird, verlangt dies ausdrücklich. ETIAS akzeptiert Bewerbungen, die im Namen eines Bewerbers von Dritten eingereicht werden.
Bevor Sie die Befreiung von der Visumpflicht für Europa beantragen, lesen Sie bitte unsere Liste der ETIAS-Kriterien.
ABLEHNUNG ODER AUFHEBUNG DER REISEGENEHMIGUNG VON ETIAS
Die ETIAS-Initiative wird die innere Sicherheit der EU auf zweierlei Weise stärken :
- Identifizierung von Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, bevor sie die Schengen-Grenze überschreiten
- Bereitstellung von Informationen für nationale Strafverfolgungsbehörden und Europol in Fällen von Terrorismus oder anderen schweren Straftaten zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wird eine ETIAS-Reisegenehmigung widerrufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das ETIAS durch die Angabe falscher oder irreführender Angaben erlangt wurde.
Automatisch abgelehnte Anträge werden an eine ETIAS-Zentraleinheit innerhalb der Europäischen Grenz- und Küstenwache weitergeleitet. Sie werden den Antrag rasch validieren und feststellen, ob die Angaben korrekt und wahrheitsgetreu sind oder nicht. Verdächtige Anträge oder solche, die zu einer Warnung oder einem Treffer führen, werden an den/die Mitgliedstaat(en) weitergeleitet, der/die für die Ausgabe der Warnung zuständig ist/sind.
WAS ZU TUN IST, WENN EIN ETIAS-ANTRAG ABGELEHNT WIRD
Im Falle einer Ablehnung kann der Antragsteller bei dem Mitgliedstaat, der die Befreiung von der Visumpflicht im Rahmen von ETIAS verweigert hat, Rechtsmittel einlegen. In solchen Fällen ist der Mitgliedstaat für den Rechtsbehelf zuständig. Für außergewöhnliche Umstände wie humanitäre Belange, nationale Interessen oder internationale Verpflichtungen wird es ein spezielles System geben. Die nationalen ETIAS-Stellen können in mehreren Fällen eine Reisegenehmigung mit räumlich und zeitlich begrenzter Gültigkeit erteilen.
Die nationale ETIAS-Stelle kann den Antragsteller um weitere Informationen und/oder Unterlagen bitten. Dies kann der Fall sein, wenn die während des Antragsverfahrens vorgelegten Informationen die zuständige nationale ETIAS-Stelle daran hindern, eine Entscheidung zu treffen. Die zuständige Stelle, die nationale ETIAS-Stelle, sendet eine E-Mail mit einer umfassenden Bitte um weitere Informationen.
Diese Informationen und/oder Nachweise müssen vom Antragsteller innerhalb von 7 Arbeitstagen vorgelegt werden. Die nationale ETIAS-Stelle bearbeitet anschließend die ETIAS-Genehmigung, was bis zu 72 Stunden dauern kann. In Ausnahmefällen kann der Bewerber zu einem Gespräch in einem Konsulat in seinem Heimatland eingeladen werden.