ETIAS-ANFORDERUNGEN

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  • ETIAS-berechtigte Länder
  • ETIAS-Länder
  • Schengen-fähige Länder

Mit der ETIAS- Reisegenehmigung können sich Inhaber bis zu 90 Tage aus geschäftlichen, privaten oder touristischen Gründen im Schengen-Raum aufhalten.

In Europa kann das ETIAS nicht für Langzeituntersuchungen genutzt werden. Um eine Universität oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen zu können, müssen die Studierenden das erforderliche Visum oder die Genehmigung erhalten.

Die ETIAS-Visumbefreiung für Europa hingegen ist ein hervorragender erster Schritt für Studierende, die ein Studium in Europa in Betracht ziehen. Die Inhaber können viele Einrichtungen im Schengen-Raum besuchen, um festzustellen, welche ihren Bedürfnissen am besten entspricht, da sie sich wiederholt in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufhalten können.

Reisende, die das ETIAS für Europa nutzen, können an kurzen Freizeitkursen wie Sprachkursen teilnehmen.

Ja , Sie müssen ein ETIAS beantragen, wenn Sie ein Student oder ein Berufstätiger sind, der seine Karriere verbessern möchte, indem er an einer Konferenz oder einem Seminar in einem Schengen-Land teilnimmt.

Fachleute und Akademiker aus qualifizierten Nationen müssen ab Ende 2023 ein gültiges ETIAS mit sich führen, wenn sie an Gipfeltreffen, Seminaren oder Kursen in einem Schengen-Staat teilnehmen möchten.

Das ETIAS wird qualifizierten Studenten die Teilnahme an Kurzzeitkursen für bis zu 90 Tage in allen Schengen-Mitgliedsländern ermöglichen .

Nein , leider. Das ETIAS erlaubt es Inhabern, sich bis zu 90 Tage am Stück im Schengen-Raum aufzuhalten. Daher benötigen längerfristige Studiengänge wie Graduate Degrees oder Master Degrees weiterhin ein Studentenvisum für das Land, in dem Sie Ihre Ausbildung fortsetzen möchten.

Wenn Sie sich jedoch noch nicht für Ihre Universität entschieden haben, können Sie mit dem Erhalt eines ETIAS verschiedene europäische Universitäten besuchen, bis Sie die ideale Lösung gefunden haben.

Sobald Sie sich für eine Hochschule und einen Wohnort entschieden haben, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, in dem Sie studieren möchten. Diplomatisches Personal berät Sie über den erforderlichen Papierkram, die Bearbeitungszeit und die Dauer des genehmigten Aufenthalts eines Studentenvisums.