ETIAS FÜR POLEN

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Polen

Hauptstadt: Warschau
Amtssprache: Polnisch
Währung: Zloty
Bevölkerung: 38.420.687 Millionen
EU-Mitgliedstaat seit: 1. Mai 2004

Po Es Das polnische Staatsgebiet kann auf dem Luft-, Land-, Bahn- oder Wasserweg erreicht werden.

Ausländische Reisende können problemlos aus europäischen Großstädten nach Polen reisen . Mehrere Fluggesellschaften bieten Billigflüge nach Warschau, Krakau und Gdansk an.

Berechtigte Reisende können ab Ende 2023 online eine ETIAS-Visumbefreiung für die Einreise nach Polen beantragen. Mit einem genehmigten ETIAS können Sie nach Polen einreisen und sich bis zu 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten.

Es sei darauf hingewiesen, dass das ETIAS für Reisen nach Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien erforderlich sein wird, die alle dem Schengen-Raum beitreten werden.

Für die Einreise nach Polen benötigen Sie kein Visum, wenn Sie Staatsbürger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind. Die ETIAS-Visumbefreiung wird ab Ende 2023 für visumfreie Reisen nach Polen möglich sein.

Sobald das Reisegenehmigungssystem in Betrieb ist, müssen Ausländer, die von der Visumpflicht befreit sind, ein Online-Formular ausfüllen. Das Bewerbungsverfahren dauert nicht länger als 20 Minuten. Nach dem Absenden des Formulars zur Bewertung erhalten die meisten Bewerber eine E-Mail, in der sie über den Status ihrer Autorisierung informiert werden. ETIAS ist drei Jahre nach seiner Genehmigung oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig .

I Für ein Schengen-Visum sind ein gültiger Reisepass, eine Krankenversicherung, Reisetickets und ausreichende finanzielle Mittel erforderlich.

Um nach Polen einzureisen, müssen Besucher aus der EU ihre nationalen Ausweise vorlegen.

Bis zur Befreiung von der Visumpflicht können Besucher aus ETIAS-berechtigten Ländern mit einem gültigen Reisepass nach Polen einreisen . Besucher aus visumfreien Ländern müssen für die Einreise nach Polen und in andere Schengen-Länder ein genehmigtes ETIAS und einen gültigen Reisepass vorweisen.

Drittstaatsangehörige aus Ländern, in denen keine Visumspflicht besteht, sollten ein Schengen-Visum beantragen. A m Der Antragsteller muss außerdem nachweisen, dass er über ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Aufenthalts in Europa verfügt, und ein Rückflugticket in ein Nicht-Schengen-Land vorlegen.