ETIAS FÜR GEORGIANER

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Die ETIAS-Visumbefreiung erlaubt Georgiern , den Schengen-Raum zu geschäftlichen Zwecken zu bereisen .

Georgische ETIAS-Inhaber können in jedem der Mitgliedsländer für bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Laufzeit Geschäfte tätigen.

Inhabern der ETIAS-Visumbefreiung ist es nicht gestattet, in europäischen Schengen-Mitgliedsländern zu arbeiten oder eine Beschäftigung zu suchen.

Georgier, die bei der Arbeit mit einem ETIAS ohne Arbeitsvisum im Schengen-Raum erwischt werden, müssen mit strengen Konsequenzen rechnen. Bürger, die dabei erwischt werden, riskieren Geldstrafen, den Verlust ihrer ETIAS-Visumbefreiung und ihre Abschiebung.

Georgische Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

Wenn die ETIAS-Reisegenehmigung voll funktionsfähig ist, dürfen georgische Staatsangehörige weiterhin 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im europäischen Schengen-Raum verbringen.

Inhaber eines georgischen Reisepasses benötigen eine obligatorische ETIAS-Reisegenehmigung.

Das ETIAS erlaubt mehrfache Einreisen in den Schengen-Raum, solange der georgische Staatsbürger die Grenze von 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.

Nach Ablauf der 90 Tage muss der georgische ETIAS-Inhaber den Schengen-Raum verlassen.

Georgische Staatsbürger, die länger als 90 Tage innerhalb der Schengen-Grenzen bleiben möchten, müssen ein langfristiges europäisches Visum beantragen. Dies kann bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes geschehen, in dem sie sich niederlassen wollen.