ETIAS FÜR DIE SCHWEIZ

Diese Website ist nicht mit der EU assoziiert und gehört ihr auch nicht. Die offizielle Website der Europäischen Union ist europa.eu.

Schweiz

Hauptstadt: Bern
Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch
Währung: Schweizer Franken
Einwohner: 8,7 Millionen

Die Schweiz liegt im Zentrum Europas und ist damit ein idealer Ausgangspunkt für Reisen in andere Schengen-Staaten.

Die Schweiz grenzt an Deutschland, Italien, Österreich, Liechtenstein und Frankreich , die alle leicht per Flugzeug, Auto oder Zug erreichbar sind. Personen, die die Schweiz verlassen, werden an den Kontrollstellen nicht überprüft, müssen aber einen gültigen Reisepass und eine ETIAS-Genehmigung oder ein Schengen-Visum vorweisen.

Andere Schengen-Staaten, wie Spanien, die Niederlande und Belgien, sind nur einen kurzen Flug entfernt.

Inhaber von Nicht-EU-Pässen aus visumbefreiten Ländern benötigen für einen kurzfristigen Aufenthalt in der Schweiz kein Visum. Sie werden demnächst eine Befreiung von der Visumpflicht im Rahmen des ETIAS benötigen. Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, das ab 2023 für Personen aus qualifizierten Ländern erforderlich sein wird, wird eingeführt.

ETIAS kann online beantragt werden; die Antragsteller benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, ein E-Mail-Konto und eine Kredit- oder Debitkarte.

Die meisten anderen aussereuropäischen Reisenden in die Schweiz benötigen ein Schengen-Visum. Je nach Reisegrund gibt es viele verschiedene Arten von Visa. Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie Belege wie den Nachweis einer Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel vorlegen.

Um zu Urlaubs- oder Geschäftszwecken in die Schweiz einzureisen, benötigen Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, einen gültigen Reisepass und, sobald dieser vollständig eingeführt ist, ein Befreiung von der Visumpflicht ETIAS. ETIAS muss auch über einen Schweizer Flughafen gehen.

Reisende aus ETIAS-berechtigten Ländern können weiterhin ohne Visum in die Schweiz einreisen , benötigen jedoch zum Überqueren einer Schengen-Außengrenze eine gültige, mit ihrem Reisepass verknüpfte Genehmigung.

Besucher von außerhalb Europas, die nicht für ETIAS berechtigt sind, müssen ein Schengen-Visum beantragen .