ETIAS FÜR KIRIBATISCHE BÜRGER

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Kiribatische ETIAS-Inhaber können sich bis zu 90 Tage lang aus geschäftlichen Gründen im Schengen-Raum aufhalten. Sie können innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer des ETIAS mehrmals für kurze Geschäftsreisen in alle Schengen-Mitgliedstaaten einreisen, solange sie die zulässige Gesamtzeit von 90 Tagen nicht überschreiten.

Das ETIAS für Kiribati ist nützlich für diejenigen, die verschiedene europäische Städte besichtigen wollen, bevor sie sich entscheiden, wo sie leben und arbeiten möchten.

Nichtsdestotrotz verbietet das ETIAS Kiribatianern, im Schengen-Raum zu arbeiten oder eine Beschäftigung zu suchen . Es ist ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitsgenehmigung erforderlich.

Passinhaber aus der Republik Kiribati können sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum im Schengen-Raum aufhalten. Sie können nach Europa einreisen, indem sie einfach ihren Reisepass und ab Ende 2023 ihr ETIAS vorlegen.

Da jedoch nicht alle europäischen Länder Mitglieder des Schengen-Raums sind, muss ein kiribatischer Staatsbürger, der in den Schengen-Raum einreisen möchte, in jedem Fall die die sich länger als 90 Tage in Europa aufhalten, haben die Möglichkeit, 90 Tage in einem europäischen Nicht-Schengen-Land zu verbringen nach einem 90-tägigen Aufenthalt in einem Schengen-Mitgliedstaat, sofern sie über eine entsprechende Reiseerlaubnis verfügen.

Da es sich bei dem ETIAS um eine Reisegenehmigung für die mehrfache Einreise handelt, können dem Inhaber, sobald er 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums verbracht hat, weitere 90 Tage gewährt werden, die er in allen Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums verbringen kann.

Bürger Kiribatis, die langfristig im Schengen-Raum leben möchten, müssen jedoch ein Aufenthalts-, Arbeits- oder Studentenvisum beantragen. Dies kann persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem sie leben möchten, geschehen.

Die ETIAS-Visumbefreiung wird für alle Bürger von visumfreien Nationen erforderlich sein, um in das Land einzureisen. Ab Ende 2023 wird er für alle Altersgruppen zugänglich sein.

Staatsangehörige Kiribatis, die mit Kindern in ein Schengen-Land reisen, können in ihrem Namen ein ETIAS beantragen.

Eltern und Erziehungsberechtigte von kiribatischen Minderjährigen können die Personen- und Passdaten des Kindes verwenden, um den ETIAS-Reisegenehmigungsantrag auszufüllen:

  • Vollständiger Name, wie er im kiribatischen Reisepass des Kindes steht
  • Datum der Geburt
  • Land der Geburt
  • Nummer des Reisepasses
  • Land des Reisepasses
  • Ausstellungsdatum des Reisepasses
  • Gültigkeitsdatum des Reisepasses
  • Kontaktdaten – können die Daten der Eltern oder des Erziehungsberechtigten sein