ETIAS FÜR KIRIBATISCHE BÜRGER
VISUMFREIHEIT FÜR EUROPA AUS KIRIBATI
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Reisende mit einem kiribatischen Pass können ohne Visum nach Europa reisen. Dies ist auf die Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht zwischen Kiribati und der Europäischen Union zurückzuführen. Kiribatischen Staatsbürgern wird die Einreise in die EU zu Geschäfts-, Freizeit- oder Transitzwecken für bis zu 90 Tage gewährt, wenn sie bei der Ankunft an der Grenze ihren gültigen Reisepass vorlegen.
Ab November 2023 können Besucher aus visumfreien Ländern – einschließlich Kiribatianern – eine neue Reisegenehmigung für den Schengen-Raum beantragen.
Diese Reisegenehmigung heißt ETIAS , das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem , und wird zur Einreisevoraussetzung.
Die Europäische Union führt ETIAS ein, um die Sicherheit zu erhöhen . Sie wird an geeignete Länder vergeben, die keine Bedrohung für die EU darstellen.
Das ETIAS ist eine Reisegenehmigung für Reisende aus visumfreien Ländern, kein Visum. Es wird automatisch eine Vorabkontrolle von Reisenden durchführen, um zu verhindern, dass Personen, die mit schweren Straftaten in Verbindung gebracht werden, in die Schengen-Mitgliedstaaten einreisen.
Alle Bewerberdaten werden über die ETIAS-Anwendung mit zahlreichen Datenbanken abgeglichen, darunter:
- SIS
- VIS
- EURODAC
- INTERPOL
- EUROPOL
Das ETIAS wird zusammen mit anderen Sicherheitssystemen wie dem Entry Exit System und Passenger Name Records als Teil eines gemeinsamen EU – Geheimdienstes entwickelt . All diese Maßnahmen wirken zusammen, um die Sicherheit im europäischen Schengen-Raum für Einwohner und Besucher zu erhöhen.
LÄNDER, IN DIE BESITZER EINES KIRIBATISCHEN PASSES MIT EINER ETIAS-VISUMBEFREIUNG EINREISEN KÖNNEN
Im Gegensatz zu europäischen Visa, die länderspezifisch sind, erlaubt das ETIAS den Inhabern, in und aus allen folgenden Ländern und Gebieten zu reisen :
Das ETIAS erlaubt kiribatischen Staatsangehörigen ab November 2023 den Reiseverkehr in alle Schengen-Mitgliedstaaten:
Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Kleinststaaten sind de facto Teil des Schengen-Raums:
EUROPÄISCHE ETIAS-ANFORDERUNGEN FÜR KIRIBATISCHE STAATSANGEHÖRIGE
Reisende, die ab November 2023 Schengen-Staaten in Europa besuchen, können ETIAS beantragen. Folgendes wird verlangt:
- Ein maschinenlesbarer kiribatischer Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt in Europa gültig ist
- Eine E-Mail-Adresse , um ETIAS-Statusaktualisierungen zu erhalten
- Eine Kredit- oder Debitkarte zum Bezahlen der ETIAS-Kosten von Kiribati
GÜLTIGKEIT UND AUFENTHALT FÜR INHABER KIRIBATISCHER ETIAS
Sobald die ETIAS-Visumbefreiung für Kenianer genehmigt wurde , wird die Reisegenehmigung elektronisch mit dem Reisepass des Passagiers verknüpft. Das ETIAS ist drei Jahre lang gültig oder bis der im Antragsformular verwendete Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
Wenn der Kiribati-Pass vor dem ETIAS abläuft , kann die Reisegenehmigung nicht auf den neuen Pass übertragen werden und gilt als null und nichtig.
Der kiribatische Staatsangehörige muss eine neue Befreiung von der Visumpflicht im Rahmen des ETIAS beantragen und dabei die Angaben in seinem neuen Reisepass verwenden, die Folgendes umfassen
- Nummer des Reisepasses
- Land, das den Reisepass ausstellt
- Datum der Ausstellung des Reisepasses
- Ablaufdatum des Reisepasses
Glücklicherweise ist die Kiribati ETIAS-Anwendung einfach und schnell . Die meisten Anträge auf Befreiung von der Visumpflicht im Rahmen des ETIAS werden rasch genehmigt.
Im Rahmen der ETIAS-Visumbefreiung können kiribatische Staatsangehörige für bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Frist in den Schengen-Raum einreisen.
Die Reisegenehmigung ermöglicht die mehrfache Einreise in alle Schengen-Staaten mit insgesamt 90 Tagen alle 180 Tage.
Dies bedeutet, dass der kiribatische Staatsbürger nach Ablauf der 90-tägigen ETIAS-Visumbefreiungsfrist den Schengen-Raum verlassen und die nächsten 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums verbringen muss .
Nach Ablauf der 180-Tage-Frist können dem kiribatischen ETIAS-Inhaber weitere 90 Tage innerhalb der Schengen-Grenzen gewährt werden.
BEANTRAGUNG EINES ETIAS AUS KIRIBATI
Der Antrag auf Befreiung von der Visumpflicht für Kiribati ETIAS ist einfach auszufüllen und kann vollständig online ausgefüllt werden .
Da die Registrierung rein elektronisch erfolgt , ist für den Erwerb einer ETIAS-Reisegenehmigung aus Kiribati kein Besuch einer Botschaft oder eines Konsulats erforderlich. Der ETIAS-Online-Antrag für Kiribati kann von zu Hause oder vom Büro aus durchgeführt werden, z.
Ab November 2023 können kiribatische Bürgerinnen und Bürger das ETIAS-Online-Formular mit den folgenden Informationen ausfüllen:
- Vollständiger Name, wie er im Reisepass steht
- Datum der Geburt
- Nationalität
- Passinformationen, einschließlich Passnummer, Ausstellungsdatum, Land, Ablaufdatum
- Erstes Land der Ankunft im Schengen-Raum
- Geplante Reisedaten nach Europa
- Kontaktinformationen, einschließlich Handynummer und E-Mail-Adresse
- Zahlungsinformationen, z. B. Kredit- oder Debitkarte
Bürgern Kiribats wird empfohlen, alle in ihr ETIAS-Antragsformular eingegebenen Informationen sorgfältig zu prüfen , bevor sie ihre Zahlung abschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass die in das Formular eingetragenen Daten genau mit den Angaben im kiribatischen Pass des Antragstellers übereinstimmen.
Jegliche Fehler oder Unstimmigkeiten in den eingegebenen Daten können Verzögerungen in der Bearbeitungszeit verursachen oder sogar zur Ablehnung des ETIAS-Antrags von Kiribati führen.
Der ETIAS-Antrag von Kiribati wird bearbeitet, sobald die Zahlung erfolgt ist. Die Mehrzahl der Anträge wird automatisch genehmigt. Bei einem begrenzten Teil der ETIAS-Anträge kann jedoch eine manuelle Bearbeitung erforderlich sein, die mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
In diesem Fall ändern Frontex oder die für ETIAS-Anträge zuständigen nationalen Behörden die Daten des Bürgers manuell.
Wenn eine Kiribati-ETIAS-Visumbefreiung gewährt wird , wird der Bürger per E-Mail benachrichtigt.
Wenn ein ETIAS von Kiribati abgelehnt wird , wird die Person per E-Mail benachrichtigt. In diesem Fall enthält die Post sowohl eine Ablehnungsmitteilung als auch die Gründe für die Ablehnung des ETIAS. Entscheidet sich der kiribatische Staatsbürger, gegen die Ablehnung des ETIAS Einspruch zu erheben, erhält er in derselben E-Mail eine entsprechende Anleitung.
Im Falle eines Einspruchs kann die Bearbeitungszeit für einen ETIAS-Antrag aus Kiribati bis zu vier Wochen betragen . Wenn das ETIAS erneut abgelehnt wird, kann der Antragsteller bei einer Botschaft oder einem Konsulat ein Schengen-Visum beantragen .