ETIAS FÜR KITTIANISCHE UND NEVISIANISCHE BÜRGER

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Reisende aus St. Kitts und Nevis, die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft mehr als einen gültigen Reisepass besitzen, müssen sich entscheiden, welchen Pass sie verwenden möchten.

Wenn der zweite Reisepass des Bürgers aus einem Land stammt, das ein Visum verlangt, ist es viel bequemer, mit dem Reisepass von St. Kitts und Nevis und einem ETIAS zu reisen, das viel schneller und einfacher zu bekommen ist.

Sollten beide Pässe ETIAS-fähig sein , empfiehlt es sich, den mit der längsten Gültigkeit (am weitesten gültig) zu verwenden , um die Reisegenehmigung für volle 3 Jahre zu nutzen.

Da das ETIAS elektronisch mit dem für das Antragsverfahren verwendeten Pass verknüpft ist, kann es nicht auf einen zweiten Pass übertragen werden, selbst wenn beide von derselben Person stammen.

Daher ist es sehr wichtig , das ETIAS mit dem Reisepass zu beantragen, mit dem Sie nach Europa reisen.

Die ETIAS-Reisegenehmigung ist für Passinhaber von St. Kitts und Nevis bis zu drei Jahre gültig.

Wenn der Reisepass von St. Kitts und Nevis früher abläuft, wird das ETIAS ungültig und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Das ETIAS ist nur in dem Reisepass gültig, mit dem es beantragt wurde, und kann nicht auf einen neuen Reisepass übertragen werden.

Das ETIAS ermöglicht es Einwohnern von St. Kitts und Nevis, während seiner dreijährigen Gültigkeitsdauer mehrmals in den Schengen-Raum einzureisen . Somit muss nicht vor jeder Reise ein neues ETIAS beantragt werden, da es eine unbegrenzte Anzahl von Einträgen ermöglicht.

Das ETIAS erlaubt es Staatsangehörigen von Kittiti oder Nevis, sich in jedem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Europa aufzuhalten. Dabei kann es sich um aufeinanderfolgende Tage handeln oder um mehrere Besuche, die über mehrere Tage verteilt sind.

Antragstellern wird empfohlen, bei der Beantwortung von Sicherheitsfragen auf ihrem ETIAS-Formular von St. Kitts und Nevis so ehrlich und genau wie möglich zu sein.

Es ist möglich, dass Staatsangehörige von Kittiti oder Nevis mit Vorstrafen dennoch eine ETIAS-Reisegenehmigung erhalten können. Damit ihr ETIAS gewährt wird, müssen die Antragsteller als keine Gefahr für die Sicherheit und das Wohlergehen der Europäischen Union angesehen werden.

Falls der ETIAS-Antrag eines Kittianers oder Nevisians abgelehnt wird , sei es wegen Vorstrafen oder aus einem anderen Grund, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt. Die E-Mail- Benachrichtigung für ein abgelehntes ETIAS von St. Kitts und Nevis enthält die Gründe für die Ablehnung sowie Anweisungen, wie die Entscheidung angefochten werden kann, falls der Reisende dies wünscht.

Wenn das ETIAS nach der Berufung des Staatsangehörigen von Kittiti oder Nevis erneut verweigert wird , kann er möglicherweise immer noch ein konsularisches Visum oder ein Schengen-Visum für die Einreise in die Europäische Union beantragen.