ETIAS FÜR BRUNEIISCHE BÜRGER

Diese Website ist nicht mit der EU assoziiert und gehört ihr auch nicht. Die offizielle Website der Europäischen Union ist europa.eu.

  • EU Schengen
  • Non-EU Schengen States
  • Non-Schengen EU States
Bruneiern, die einen Besuch in der Europäischen Union planen, ist ein visumfreier Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen gestattet. ETIAS wird Ende 2023 den Betrieb aufnehmen. Reisende aus Brunei müssen einen Antrag stellen, um visumfrei reisen zu können.

Bruneianern wird die zahlreiche Einreise in den Schengen-Raum gestattet, solange sie die 90-Tage-Grenze in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten.

Nach Ablauf der 90-Tage-Frist muss der Reisende die nächsten 90 Tage außerhalb der Schengen-Grenzen verbringen, um wieder einreisen zu können.

Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer für Bruneier in Europa kann erhebliche Auswirkungen haben. Dem Bürger können Geldstrafen, der Entzug der Reisegenehmigung oder sogar die Abschiebung aus dem Schengen- Raum auferlegt werden.

Bruneier müssen ein Studienvisum oder eine Genehmigung zum Studium in Europa erhalten. Studiengenehmigungen sind länderspezifisch und können über das Konsulat oder die Botschaft des europäischen Ziellandes beantragt werden.

Bruneier benötigen kein Visum, um an kurzen Freizeitkursen wie Sprach- oder Kochkursen teilzunehmen. Der Kurs darf nicht länger als 90 Tage hintereinander dauern. Das ETIAS wird bald erforderlich sein, um von Brunei aus zu touristischen Zwecken kurzfristig nach Europa zu reisen.

ETIAS wird auch für Konferenzen, Seminare und andere geschäftsbezogene Reisen akzeptiert.