ETIAS FÜR UKRAINISCHE BÜRGER

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Ukrainer können im Rahmen des ETIAS-Programms zur Befreiung von der Visumpflicht nicht im Schengen-Raum studieren . Die Befreiung von der Visumpflicht ist für Reise-, Geschäfts- und Transitzwecke gedacht.

Um im Schengen-Raum ein Vollzeitstudium zu absolvieren, müssen Sie zunächst ein Studienvisum oder ein nationales Visum des Studienlandes beantragen. Reisende können jedoch an Kurzkursen, Konferenzen und Schulungen teilnehmen .

Das Arbeiten im Schengen-Raum ist im Rahmen der ETIAS-Visumbefreiung nicht gestattet. Ukrainer können ihr Recht auf Befreiung von der Visumpflicht im Rahmen des ETIAS verlieren, wenn sie bei der Arbeit in einem Schengen-Land ohne Arbeitsvisum erwischt werden.

ETIAS-Genehmigungen erlauben Besuchern die Einreise in die Region zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken . Die Arbeit im Schengen-Raum verstößt gegen das Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht.

Wenn ein ukrainischer Staatsbürger in einem Schengen-Land arbeiten möchte , muss er in dem Land, in dem er arbeiten möchte, eine Arbeitserlaubnis beantragen. Im Antragsverfahren werden die Umstände des Antragstellers bewertet, und es wird individuell entschieden.

Die EU hat zugestimmt, die Richtlinie über vorübergehenden Schutz für vertriebene Ukrainer zu aktivieren. Ukrainische Staatsbürger können sich im Rahmen der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz ein Jahr lang in der EU oder im Schengen-Raum aufhalten, ohne ein Visum oder Asyl zu beantragen.

Aufgrund des derzeitigen Stands der Dinge ist nicht bekannt, wie sich ETIAS auf ukrainische Bürger auswirken wird, wenn es Ende 2023 eingeführt wird . Für vertriebene Ukrainer gilt bis auf weiteres die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz.