ETIAS FÜR VENEZOLANER

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Venezolanische Staatsbürger können innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage visumfrei in den Schengen-Raum einreisen, zwischen ihm reisen und sich dort aufhalten. Sowohl die 90- als auch die 180-Tage-Frist beginnt an dem Tag, an dem ein Reisender zum ersten Mal in ein Mitgliedsland einreist. Venezolanische Besucher, die von der Visumpflicht befreit sind, können ab November 2023 das ETIAS beantragen.

Venezolanischen Reisenden ist eine unbegrenzte Anzahl von Einreisen in den Schengen-Raum gestattet, solange die Gesamtzahl der in allen Mitgliedsländern verbrachten Tage 90 in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.

Venezolaner können sich mit ETIAS bis zu 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Venezolanische Staatsbürger müssen in ein Nicht-Schengen-Land ausreisen, in das sie einreisen dürfen. Das bedeutet, dass sie entweder visumfrei einreisen oder ein gültiges Visum haben müssen, um in dieses Drittland einzureisen.

Venezolanische Touristen müssen dann außerhalb des Schengen-Raums bleiben, bis die oben genannte 180-Tage-Frist abgelaufen ist. Venezolanischen Staatsbürgern werden 90 Tage gewährt, um sich innerhalb eines zweiten Zeitraums von 180 Tagen in der Europäischen Union** aufzuhalten, sobald sie Tag 181 erreichen .

Die Nichtausreise aus dem Schengen-Raum nach Ablauf der 90-Tage-Frist führt bei venezolanischen Staatsangehörigen häufig zu Geldstrafen oder sogar zur Abschiebung.

Venezolanische Staatsbürger, die ohne Visum in die Europäische Union reisen, müssen einen gültigen Reisepass besitzen. Dies wird auch der Fall sein, sobald ETIAS betriebsbereit ist .

Der für den ETIAS-Antrag verwendete Reisepass muss für die Dauer der Reise gültig sein. Dies bedeutet, dass der Reisepass des Reisenden während seines Aufenthalts in Europa nicht abläuft.

Wenn der Reisepass eines venezolanischen Staatsbürgers während seines Aufenthalts im Schengen-Raum aus irgendeinem Grund abläuft, muss er sich an die venezolanische Botschaft oder das Konsulat wenden.

Reisende werden daran erinnert, dass ETIAS null und nichtig wird , wenn der Reisepass eines Bürgers abläuft. Das bedeutet, dass die Reisegenehmigung nicht mehr gültig ist, sobald der zugehörige Reisepass abläuft, auch wenn das ETIAS noch drei Jahre lang gültig ist.