ETIAS FÜR VINZENTINISCHE BÜRGER

Diese Website ist nicht mit der EU assoziiert und gehört ihr auch nicht. Die offizielle Website der Europäischen Union ist europa.eu.

  • EU Schengen
  • Non-EU Schengen States
  • Non-Schengen EU States
St. Vincentianer können innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum in die europäischen Schengen-Staaten reisen. Diese 90 Tage müssen nicht zusammenhängend sein.

Das Gleiche gilt für die Einführung der ETIAS-Visumbefreiung , die für mehrere 90-tägige Reisen gelten wird. ETIAS ist drei Jahre lang gültig oder bis der Reisepass des Reisenden abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.

Besucher aus St. Vincent und den Grenadinen, die länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen ein Visum beantragen.

Das ETIAS ermöglicht Besuchern, einschließlich der Bürger von St. Vincent, die Einreise in den Schengen-Raum für die folgenden Zwecke:

  • Tourismus
  • Business
  • Medizinische Zwecke
  • Transit

Besucher dürfen in keinem der Schengen-Staaten arbeiten. Jeder Mitgliedsstaat hat seine eigenen Richtlinien für ausländische Staatsangehörige, die dorthin reisen, um dort zu arbeiten, und der vinzentinische Staatsbürger muss möglicherweise ein Arbeitsvisum, eine Arbeitserlaubnis oder beides beantragen .

Das ETIAS wird es Vincentianern ermöglichen, in Schengen-Staaten zu gehen, um festzustellen, welche europäischen Länder am besten zu ihnen passen, aber sie werden nicht in der Lage sein, ohne das erforderliche Arbeitsvisum oder die Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Der Versuch, in einem Schengen-Mitgliedstaat nur mit einem ETIAS zu arbeiten, kann zum Widerruf des ETIAS und zu einem Rückkehrverbot führen.

Alle europäischen Schengen-Staaten verlangen von den Einwohnern von St. Vincent und den Grenadinen den Besitz eines ETIAS. Die meisten Länder der Europäischen Union (EU) sowie vier weitere europäische Länder sind Teil des Schengen-Raums. ETIAS wird Ende 2023 den Betrieb aufnehmen.

Weitere Informationen über ETIAS-Länder