ETIAS FÜR VINZENTINISCHE BÜRGER
DIE EUROPÄISCHE REISEGENEHMIGUNG FÜR BÜRGER VON SAINT VINCENTIA
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Für Staatsangehörige von St. Vincent und den Grenadinen könnte bald eine Reisegenehmigung erforderlich sein, um Länder des europäischen Schengen-Raums zu besuchen. Das neue System zur Befreiung von der Visumpflicht, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), wird im November 2023 in Kraft treten.
Die Einwohner von St. Vincent haben Anspruch auf das Programm für visumfreies Reisen. Sie benötigen kein Visum, um Schengen-Länder für bis zu 90 Tage zu besuchen. Das ETIAS wird für alle Besucher aus Ländern mit visumfreiem Reiseverkehr, einschließlich der Einwohner von St. Vincent, erforderlich sein.
ETIAS wird zur Verbesserung der Grenzsicherheit und -verwaltung eingesetzt . Es wird den Zugang zu allen Schengen-Staaten ermöglichen.
Besucher aus St. Vincent und den Grenadinen müssen ETIAS beantragen, bevor sie in Länder innerhalb des Schengen-Raums reisen. Es ist zu beachten, dass der Schengen-Raum nicht ganz Europa umfasst.
Das ETIAS erlaubt es den Einwohnern von St. Vincent, ab November 2023 in alle 26 Schengen-Mitgliedstaaten zu reisen:
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Tschechische Republik
- Malta
Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Kleinststaaten sind de facto Teil des Schengen-Raums:
WAS BRAUCHEN REISENDE AUS SAINT VINCENT UND DEN GRENADINEN, UM NACH EUROPA ZU REISEN?
Besucher aus Vincentia benötigen kein Visum, um in den europäischen Schengen-Raum einzureisen. Sie müssen einen gültigen Reisepass haben.
Dies gilt für alle Schengen-Staaten , darunter 22 der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union, darunter Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien . Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz sind vier europäische Länder, die nicht Mitglied der EU sind. Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien sind alle dabei, dem Schengen-Raum beizutreten.
Es gibt keine Beschränkungen an den Binnengrenzen für St. Vincentianer, die zwischen Ländern des Schengen-Raums reisen. Für die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum benötigen Sie einen gültigen Reisepass.
ETIAS wird im November 2023 vollständig betriebsbereit sein. Vinzenzianer, auch Minderjährige, die in ein Schengen-Land reisen, müssen eine Reisegenehmigung einholen. Bevor der Reisende ein Flugzeug oder ein Schiff mit Ziel Schengen-Raum besteigt, muss er das ETIAS erhalten.
ETIAS-Antragsformulare sind für Besucher aus St. Vincent und den Grenadinen online verfügbar . Ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter kann das Formular im Namen von Jugendlichen, die nach Europa reisen, ausfüllen.
REISEN NACH EUROPA MIT ETIAS VON SAINT VINCENTIANS
Der erste Schritt für einen St. Vincentianer, der Europa besucht, besteht darin, sich über die Visapolitik des oder der europäischen Länder zu informieren, die er besuchen möchte. Beabsichtigt der Tourist, ausschließlich Länder des Schengen-Raums zu besuchen, so kann er dies bis zu 90 Tage lang ohne Visum tun. Ab November 2023 können diese Länder mit einer ETIAS-Visumbefreiung visumfrei besucht werden.
Reisende, die sich beim ETIAS registrieren, geben grundlegende biografische und Passinformationen an. Dies wird mit weltweiten Datenbanken und Watchlists verglichen, wie z. B.:
- Interpol
- Europol
- SIS
- VIS
- EURODAC
- Die ETIAS-Beobachtungsliste
Personen auf solchen Beobachtungslisten sowie Personen, die in der Vergangenheit an schweren Straftaten beteiligt waren oder bereits Verstöße in Europa begangen haben, kann ihr ETIAS verweigert werden.
Dies erhöht die Sicherheit für den Schengen-Raum, seine Bürger und alle Besucher. Potenzielle Gefahren können davon abgehalten werden, europäische Ziele zu erreichen.
Das ETIAS für Europa ist kein Visum , aber es ist für Bürger zahlreicher Länder erforderlich , darunter St. Vincent und die Grenadinen.
Vincentianer, die in europäische Länder reisen, die keine Schengen-Mitglieder sind, sollten die Einreisekriterien überprüfen, um zu sehen, welche Dokumente erforderlich sind.
EINTREFFEN IN EUROPA VON SAINT VINCENT UND DEN GRENADINEN AUS
Bei der Ankunft in Europa können Besucher aus St. Vincent und den Grenadinen um einen Nachweis ihrer Absicht gebeten werden, innerhalb der erlaubten 90 Tage ihres Aufenthalts zurückzukehren . Solche Beweise könnten sein:
- Ein Flugticket für die Hin- und Rückfahrt nach St. Vincent und die Grenadinen
- Nachweis der Weiterreise
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Europa
- Nachweis einer Krankenversicherung für den Aufenthalt in Europa
WIE MAN AB NOVEMBER 2023 ETIAS FÜR ST. VINCENZIANER BEANTRAGT
St. Vincentianer, die in europäische Schengen-Staaten reisen, müssen sich online bei ETIAS anmelden. Die Antragsteller müssen folgende Angaben machen:
- Vollständiger Name
- Datum der Geburt
- Nationalität
- Kontaktinformationen (Telefonnummer, E-Mail)
- Aktuelle Adresse
- Nummer des Reisepasses, Ausstellungsdatum und Datum des Ablaufs der Gültigkeit
Sie müssen auch Angaben zu ihren Reiseabsichten machen, z. B. den ersten Schengen-Staat, den sie besuchen werden, und die Daten, an denen sie voraussichtlich in Europa ankommen und abreisen werden.
Dem Antragsteller werden einige sicherheitsbezogene Fragen gestellt, darunter die folgenden:
- Strafregister
- Beschäftigungsgeschichte
- Frühere Besuche in Europa
- Frühere Besuche an Orten, an denen es Konflikte gibt
Alle Fragen müssen korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da falsche Angaben zu einer Verzögerung oder Ablehnung des Antrags führen können.
Der Reisende muss die folgenden ETIAS-Kriterien zur Verfügung haben, um den Antrag auszufüllen:
- Ein für den gesamten Aufenthalt gültiger Reisepass
- Eine Kredit- oder Debitkarte zur Zahlung der Gebühr
- Eine E-Mail-Adresse , um Statusaktualisierungen zu erhalten