ETIAS SALOMONINSELN

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  • EU Schengen
  • Non-EU Schengen States
  • Non-Schengen EU States
Die ETIAS-Visumbefreiung ermöglicht es den Bürgern der Solomon-Inseln, Geschäfte in allen Schengen-Mitgliedsländern (siehe vollständige Liste oben) für bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum zu tätigen.

Obwohl ETIAS-Inhaber der Salomoneninseln Europa für Geschäfte, Workshops oder Konferenzen besuchen dürfen , ist es ihnen nicht gestattet, in der EU eine Beschäftigung zu suchen.

Passinhaber der Salomonen, die in der Europäischen Union arbeiten möchten, müssen bei der Botschaft des Landes, in dem sie wohnen möchten, ein Arbeitsvisum beantragen .

Bürger der Salomonen , die bei der Arbeit an einem ETIAS in Europa entdeckt werden, können mit schwerwiegenden Konsequenzen wie Geldstrafen, dem Widerruf ihrer Visumbefreiung oder sogar der Abschiebung rechnen.

Ein Bewohner der Salomonen kann sich auf unterschiedliche Weise länger als 90 Tage in Europa aufhalten .

Da das ETIAS Inhabern von Solomon-Inseln erlaubt, mehrmals für 90-tägige Aufenthalte in Schengen-Länder einzureisen , kann der Reisende die zweite 90-Tage-Periode in einem europäischen Nicht-Schengen-Land verbringen. Nach Ablauf der 180-Tage-Frist wird dem Besucher ein neuer 90-Tage-Aufenthalt im Schengen-Raum gewährt.

Eine andere Möglichkeit für einen Bürger der Salomonen, sich legal für einen längeren Zeitraum in Europa aufzuhalten, besteht darin, ein Studenten-, Arbeits- oder Aufenthaltsvisum bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes zu beantragen.