ETIAS FÜR ALBANER2023-04-28T15:31:46+00:00

ETIAS FÜR ALBANER

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Hartes Durchgreifen gegen Fake News: ETIAS-Reisegenehmigung für die EU wird am 1. Januar 2023 nicht obligatorisch

2023-03-08|

Ihr Inhalt kommt hierher Da die Frist für die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und [...]

Trotz ihrer Lage in Europa ist die Republik Albanien kein Mitglied des Schengen-Raums oder der Europäischen Union . Albanien hat am 28. April 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) gestellt und ist seit Juni 2014 offizieller Beitrittskandidat der EU.
Reisende aus Albanien dürfen innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage innerhalb der Schengen-Grenzen einreisen , zwischen ihnen reisen und sich dort aufhalten, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Sowohl die 90-Tage- als auch die 180-Tage-Frist beginnen an dem Tag, an dem der albanische Reisende zum ersten Mal einen Mitgliedstaat des Schengen-Raums erreicht.

Besuchern aus Albanien ist die wiederholte Einreise in Schengen-Mitgliedstaaten gestattet, solange ihr Gesamtaufenthalt in der Schengen-Zone 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.

Albanische Touristen, die über ein genehmigtes ETIAS verfügen, werden ab Ende 2023, wenn das ETIAS voll funktionsfähig ist, dieselben Rechte haben, um Länder des Schengen-Raums zu besuchen. Infolgedessen dürfen sich albanische Staatsangehörige, die mit einer ETIAS-Visumbefreiung nach Europa reisen, innerhalb von 180 Tagen insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten .

Albaner, die Schengen-Länder zu touristischen Zwecken besuchen, dürfen sich bis zu 90 Tage aufhalten und sind gezwungen, den Schengen-Raum nach Ablauf ihres Aufenthalts zu verlassen. Touristen aus Albanien müssen dann außerhalb des Schengen-Raums bleiben, bis die 180-Tage-Frist abgelaufen ist. Danach erhalten sie einen neuen 90-Tage-Aufenthalt in den Schengen-Ländern.

Bürger Albaniens, die nach Albanien auswandern oder sich innerhalb von 180 Tagen länger als 90 Tage aufhalten möchten, sollten sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, in dem sie sich aufhalten möchten. Bei einem Besuch in einer Botschaft erhalten Albanerinnen und Albaner die Informationen, die sie benötigen, um die beste Visumart für ihre spezielle Situation zu finden. Welche Art von Visum erforderlich ist, hängt von dem Land, in dem sie sich aufhalten möchten, dem Zweck ihrer Reise und der Dauer ihres Aufenthalts ab. Bestimmte Visa ermöglichen es Albanern, in einem Schengen-Land ihrer Wahl zu arbeiten oder zu studieren.

Nein , die ETIAS-Genehmigung erlaubt es albanischen Personen, sich für kurze Zeit in Schengen-Mitgliedsländern für touristische, geschäftliche oder Transitzwecke aufzuhalten . Inhaber eines albanischen Passes, die in einem der Schengen-Länder arbeiten möchten, müssen bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes ein Arbeitsvisum beantragen.

Arbeitsvisa sind länderspezifisch, im Gegensatz zur ETIAS-Reisegenehmigung , die Inhabern die Einreise in alle Schengen-Staaten ermöglicht. Mit der Arbeitserlaubnis können albanische Staatsangehörige in einem einzigen Land eine berufliche Tätigkeit ausüben, aber nicht in anderen Schengen-Staaten arbeiten. Das liegt daran, dass jedes Schengen-Land unterschiedliche Verfahren und Strategien für die Erteilung von Arbeitsvisa hat.

Die ETIAS-Visumbefreiung kann für geschäftliche Zwecke verwendet werden , erlaubt jedoch nicht, in Schengen-Ländern zu arbeiten.

Leider können sich Albaner nicht mit einem gültigen ETIAS an einer Schule oder Universität im Schengen-Raum einschreiben. Die Befreiung von der Visumpflicht erlaubt es den Inhabern, zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken in den Schengen-Raum zu reisen. Kurze Workshops oder Kongresse sind jedoch zulässig, solange sie die 90-Tage-Grenze nicht überschreiten.

Inhaber eines albanischen Passes, die in einem Schengen-Staat studieren möchten, müssen ein Studentenvisum beantragen. Studenten aus Albanien wird empfohlen, ein Visum bei der örtlichen Botschaft oder dem Konsulat des Landes zu beantragen, in dem sie ihr Studium fortsetzen wollen, nachdem sie an einer Schule oder Einrichtung angenommen wurden.

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