ETIAS FÜR MALAIEN
DIE EUROPÄISCHE REISEGENEHMIGUNG FÜR MALAYSISCHE BÜRGER
Diese Website ist nicht mit der EU assoziiert und gehört ihr auch nicht. Die offizielle Website der Europäischen Union ist europa.eu.
Malaysier benötigen kein Visum, um den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage zu besuchen. Der Schengen-Raum umfasst Mitgliedsländer der Europäischen Union wie Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien sowie vier Nicht-EU-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Malaysier benötigen zwar kein Visum für die Einreise nach Europa. Sie können ab November 2023 online eine ETIAS-Visumbefreiung für Reisen in den Schengen-Raum beantragen . ETIAS , was für European Travel Information and Authorization System steht, wird zur Zugangsvoraussetzung.
ETIAS ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem, das die Kontrolle von visabefreiten Besuchern des Gebiets verbessern, die Grenzkontrollen in der EU verstärken und die Sicherheit für Europäer verbessern soll , die in der Schengen-Zone leben und diese besuchen.
Das ETIAS für Malaysier wurde 2016 vom Europäischen Parlament genehmigt und wird im November 2023 vollständig einsatzbereit sein. Die in einem malaysischen ETIAS-Antrag angegebenen Informationen werden mit mehreren europäischen Sicherheitsdatenbanken verglichen, die von eu-LISA (Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) kontrolliert werden. Dies geschieht, um mögliche Risiken für Europa zu bewerten, bevor die Visumbefreiung genehmigt wird.
Das ETIAS erlaubt es Malaysiern, ab November 2023 in alle Schengen-Mitgliedstaaten zu reisen:
Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Kleinststaaten sind de facto Teil des Schengen-Raums:
VISUMFREIHEIT IN EUROPA FÜR MALAYSISCHE STAATSBÜRGER
Malaysische Staatsangehörige können sich ab November 2023 für ETIAS registrieren , sodass sie aus touristischen, geschäftlichen, Transit- und medizinischen Gründen für kurze Aufenthalte in die Länder des Schengen-Raums reisen können. Um einen Flug nach Europa antreten zu können, müssen die Fluggäste im Besitz eines genehmigten ETIAS sein.
Um einen ETIAS-Antrag einzureichen, müssen malaysische Einwohner zunächst die drei grundlegenden ETIAS-Anforderungen erfüllen:
- Ein gültiger malaysischer Reisepass
- Eine aktuelle E-Mail-Adresse (wird benötigt, um eine Kopie der genehmigten ETIAS-Visumbefreiung zu erhalten)
- Eine Kredit- oder Debitkarte (um die ETIAS-Gebühr von Malaysia zu bezahlen )
Malaysische Antragsteller für das ETIAS müssen über einen maschinenlesbaren biometrischen Reisepass verfügen.
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in Malaysia und einem anderen Land sollten für die Beantragung von ETIAS denselben Reisepass verwenden, den sie für die Einreise in den Schengen-Raum verwenden würden, da ETIAS elektronisch mit einem individuellen Reisepass verknüpft ist . Malaysier, die mit dem falschen Pass in ETIAS-Länder einreisen wollen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise verweigert oder sie an der Schengen-Grenze abgewiesen werden.
Da das autorisierte ETIAS elektronisch mit dem Reisepass des Reisenden verbunden ist, muss keine Papierkopie gedruckt werden, um sie Transportunternehmen oder der Grenzkontrolle des Schengen-Raums zu übergeben. Den Antragstellern wird jedoch empfohlen, eine Kopie des ETIAS auszudrucken und während ihres Aufenthalts in Europa mit sich zu führen, für den Fall, dass sie es zu irgendeinem Zeitpunkt vorlegen müssen.
DAS ETIAS-BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR MALAYSEN
Malaysier sind gesetzlich verpflichtet, eine ETIAS-Visumbefreiung zu beantragen . Malaysische Staatsangehörige können von jedem Ort außerhalb des Schengen-Raums aus eine Befreiung von der Visumpflicht für Europa beantragen. Das Bewerbungsverfahren ist vollständig online, und der Bewerber kann es auf seinem Laptop, Tablet oder Mobiltelefon ausfüllen.
Malaysische Einzelpersonen können die Befreiung von der Visumpflicht für Europa online mit dem einfachen ETIAS-Antrag beantragen, der nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, um persönliche, Pass- und Reisedetails auszufüllen, wie zum Beispiel:
- Vollständiger Name
- Geschlecht
- Nationalität
- Ort der Geburt
- Datum der Geburt
- Land der Geburt
- Aktuelle Adresse
- Nummer des Reisepasses
- Ausstellungsdatum und Ablaufdatum des Reisepasses
- Rufnummer
- E-Mail Adresse
- Schengen-Mitgliedstaat der ersten beabsichtigten Einreise.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle auf dem ETIAS-Formular für malaysische Staatsangehörige übermittelten Informationen korrekt sind und mit den Informationen im malaysischen Reisepass des Reisenden übereinstimmen. Falsche Angaben, selbst geringfügige Fehler, führen mit großer Sicherheit zur Ablehnung des ETIAS-Antrags.
Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen eine separate ETIAS-Genehmigung für Malaysia beantragen . Obwohl Eltern oder Erziehungsberechtigte einen ETIAS-Antrag im Namen eines Minderjährigen stellen können, muss für jedes Kind ein eigenes ETIAS genehmigt werden.
Bevor Sie den Antrag auf Befreiung von der Visumpflicht für Europa aus Malaysia ausfüllen, müssen Sie zusätzlich einige sicherheits- und gesundheitsbezogene Fragen beantworten , wie zum Beispiel:
- Strafrechtliche Vorgeschichte
- Beschäftigungsgeschichte
- Drogenkonsum
- Reisen in Konfliktgebiete
- Frühere europäische Reiseinformationen
ETIAS AUS MALAYSIA SICHERHEITSVERFAHREN
Bevor eine Reisegenehmigung erteilt werden kann, werden die Informationen in ETIAS-Anträgen zur Befreiung von der Visumpflicht aus Malaysia mit mehreren Informationsdatenbanken abgeglichen, darunter Interpol, SIS, VIS, Europol und EURODAC.
SIS, VIS und EURODAC bilden das Sicherheitssystem des Schengen-Raums und werden alle von eu-LISA verwaltet, die auch für die Verwaltung des ETIAS-Antragsverfahrens zuständig ist .
Das Schengen Information Sharing System (SIS) ermöglicht es den Schengen-Staaten, Informationen über mutmaßliche Kriminelle, die nach Europa einreisen, sowie über gestohlene Vermögenswerte und vermisste Personen auszutauschen . Die Ziele der Datenbank bestehen darin, die Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle zu stärken , die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden zu verstärken und die Koordinierung der Fahrzeugregistrierung zu erleichtern.
Indem es den Ländern des Schengen-Raums ermöglicht, Visainformationen über ein einziges Informationssystem zu übermitteln, trägt das VIS zur einheitlichen Visumpolitik der EU bei. Es erfasst die biometrischen Daten von Visumanträgen und speichert sie in einer gemeinsamen Datenbank, so dass die europäischen Länder betrügerische Aktivitäten verhindern, Reisende vor Identitätsdiebstahl schützen und die Sicherheit verbessern können.
EURODAC, eine Datenbank für Fingerabdrücke, die in Zusammenarbeit mit SIS und VIS betrieben wird , hilft den Schengen-Staaten, Personen zu erkennen, die die europäischen Grenzen unrechtmäßig überschreiten. Wenn ein Migrant in der Europäischen Union einen Asylantrag stellt, wertet EURODAC Fingerabdruckdatenbanken aus, um eine schnelle Identifizierung seiner Fingerabdrücke zu registrieren. Dies ermöglicht es den Schengen-Staaten, selbst zu bestimmen, wer für die Prüfung einzelner Asylanträge zuständig ist.
Eine ETIAS-Visumbefreiung für malaysische Staatsbürger wird wahrscheinlich abgelehnt , wenn in diesen Datenbanken schwerwiegende kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Antragsteller auftauchen. Da das System eher darauf ausgerichtet ist, Bedrohungen durch Terrorismus und Menschenhandel zu erkennen, gewähren viele Länder Reisenden mit einer geringfügigen Vorstrafe weiterhin die Einreise. Malaysiern mit schweren Drogendelikten oder Verurteilungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wird jedoch von vielen Schengen-Ländern die Einreise verweigert.
VISUM FÜR MALAYSISCHE STAATSBÜRGER FÜR LÄNGERE AUFENTHALTE IN EUROPA
ETIAS ist kein Visum und nur 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen gültig.
Jeder malaysische Staatsbürger, der länger als 90 Tage oder zu anderen als den von ETIAS genehmigten Zwecken, wie z. B. Arbeit oder Studium, nach Europa reisen möchte, muss ein Visum beantragen.
Ein nationales Visum ist im Gegensatz zu einem ETIAS für malaysische Staatsangehörige nur für die Einreise in ein Land der Region berechtigt. Ein Visum muss unbedingt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Schengen-Landes beantragt werden, das der Tourist in Malaysia besuchen möchte.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat und bringen Sie verschiedene Papiere mit , darunter:
- Ein gültiger malaysischer Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten
- Ein ausgefülltes Antragsformular für ein Visum für Malaysier
- Ein aktuelles Foto des Reisenden in Passgröße, das vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurde
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Europa
- Reiseversicherung , die die medizinische Versorgung im Schengen-Raum abdeckt
- Hin- und Rückflugtickets oder Tickets zu einem Weiterreiseziel
- Alle Unterkunftsbuchungen, die der Reisende für seinen Aufenthalt vorgenommen hat
Die Dauer des Schengen-Europa-Visums eines malaysischen Staatsbürgers wird individuell festgelegt. Es kann mit einem einfachen, doppelten oder mehrfachen Einreisevisum erteilt werden.
BILATERALE ABKOMMEN ZWISCHEN MALAYSIA UND EU-LÄNDERN ÜBER DIE VISUMFREIHEIT
Malaysia hat mit zahlreichen europäischen Ländern bilaterale Vereinbarungen über die Befreiung von der Visumpflicht getroffen, die es Malaysiern ermöglichen, sich länger als die gemäß ETIAS erlaubten anfänglichen 90 Tage in Europa aufzuhalten . Nachstehend finden Sie eine ausführliche Auflistung und Erklärung der Funktionsweise verschiedener malaysischer Abkommen.
Reisende mit einem gültigen malaysischen Pass können bis zu drei Monate lang visumfrei in die folgenden europäischen Länder einreisen :
- Dänemark
- Italien (90 Tage)
- Die Niederlande (90 Tage)
- Österreich
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
In den folgenden Ländern können nur malaysische Personen mit gewöhnlichen Pässen von dem bilateralen Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht profitieren:
- Tschechische Republik (90 Tage)
- Griechenland (30 Tage)
- Slowakei (3 Monate)
- Schweden (3 Monate)
Malaysier, die im Besitz der folgenden Pässe sind, können ohne Visum für bis zu 90 Tage nach Ungarn einreisen:
- Gewöhnlich
- Diplomatie
- Dienst
- Offiziell
Diese Abkommen sind das Ergebnis diplomatischer Gespräche zwischen den jeweiligen Nationen und der malaysischen Regierung. Es impliziert, dass jede gegenseitige Vereinbarung ihre eigenen Bedingungen hat und nur für den Staat gilt, mit dem sie geschlossen wurde.
Wichtig: Malaysier, die aufgrund eines bilateralen Abkommens visumfrei in einen der Schengen-Staaten reisen möchten, müssen den Schengen-Raum nur über dieses Land verlassen und dürfen sein Staatsgebiet nicht verlassen, solange das Abkommen in Kraft ist.
Malaysier, die auf einer einzigen Reise mehr als ein Schengen-Land besuchen möchten, müssen eine ETIAS-Visumbefreiung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass sich diese gegenseitigen Vereinbarungen über die Befreiung von der Visumpflicht je nach den neuen, aktualisierten Abkommen zwischen Malaysia und den einzelnen EU-Ländern ändern können.
ETIAS AUS MALAYSIA FÜR KURZZEITIGE AUFENTHALTE IN SCHENGEN
Die Befreiung von der Visumpflicht für ETIAS Europe ist eine Reisegenehmigung für die mehrfache Einreise, die es Malaysiern ermöglicht, sich frei im gesamten Schengen-Raum zu bewegen. Es ermöglicht wiederholte 90-tägige Kurzbesuche innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und ist drei Jahre ab dem Datum der Genehmigung oder bis zum Ablauf des Reisepasses des ETIAS-Inhabers gültig . Es ist daher nicht unbedingt erforderlich, das ETIAS vor jeder Reise in den Schengen-Raum zu beantragen.
Die ETIAS-Behörden raten malaysischen Staatsbürgern, die Befreiung von der Visumpflicht für Europa mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor dem geplanten Einreisedatum in den Schengen-Raum zu beantragen, um eine angemessene Bearbeitungszeit zu gewährleisten. In einigen Situationen können weitere Informationen aus dem Antrag erforderlich sein, bevor ein autorisiertes ETIAS bereitgestellt werden kann .
Reisende sollten darüber informiert werden, dass eine von Malaysia nach Europa ausgestellte Befreiung von der Visumpflicht storniert werden kann, wenn die Anforderungen für die Erteilung der Reisegenehmigung nicht mehr erfüllt sind. Dies ist am wahrscheinlichsten, wenn die Behörden vermuten, dass das ETIAS unter Verwendung falscher oder irreführender Informationen erlangt wurde .
Es ist auch erwähnenswert, dass die Befreiung von der Schengen-Visumpflicht für Malaysier die Einreise in die Schengen-Staaten nicht sicherstellt; Vielmehr erlaubt es den Inhabern, nach Europa zu reisen. Die Einwanderungsbeamten an der Grenze treffen die endgültige Entscheidung über die Einreise, und es kann sein, dass Unterlagen angefordert werden, um den Zugang zu gewährleisten, einschließlich:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt im Schengen-Raum
- Proof of travel insurance with medical cover
- Return flight tickets/tickets to an onward destination