ETIAS FÜR NEUSEELÄNDER
DIE EUROPÄISCHE REISEGENEHMIGUNG FÜR NEUSEELÄNDISCHE BÜRGER
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Bis zu 90 Tage lang können neuseeländische Passinhaber ohne europäisches Visum in den Schengen-Raum einreisen.
Neuseeländische Staatsbürger können mit einem gültigen Reisepass alle Schengen-Mitgliedsländer besuchen, wenn sie die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise erfüllen. Dies ist auf die Teilnahme Neuseelands am EU-Programm zur Befreiung von der Visumpflicht zurückzuführen.
Neuseeländische Staatsbürger können ab November 2023 visumfreie ETIAS-Reisen nach Europa beantragen . Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ( ETIAS ) ist ein neues Visumbefreiungssystem für Europa. Sie wird zur Voraussetzung für die Zulassung.
ETIAS wird zur Stärkung der Schengen-Grenzsicherheit implementiert. Sie wird europäische Orte für Neuseeländer und Besucher aus der ganzen Welt sicherer machen.
Das ETIAS erlaubt Neuseeländern ab November 2023 Reisen in alle Schengen-Mitgliedstaaten:
Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Kleinststaaten sind de facto Teil des Schengen-Raums:
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR NEUSEELÄNDISCHE STAATSBÜRGER NACH EUROPA
Neuseeländische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum kein Visum. Daran wird sich auch durch die Einführung von ETIAS nichts ändern . ETIAS ist eine Befreiung von der Visumpflicht oder eine elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende , kein europäisches Visum.
Um nach November 2023 in Schengen-Staaten reisen zu können, müssen sich neuseeländische Passinhaber bei ETIAS registrieren . Die ETIAS-Genehmigung wird elektronisch mit dem Reisepass des Reisenden verbunden und an der Schengen-Außengrenze validiert.
Neuseeländische Staatsbürger behalten ihren visafreien Status, müssen aber ab November 2023 eine Reisegenehmigung einholen.
ANFORDERUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER EUROPÄISCHEN REISEGENEHMIGUNG AUS NEUSEELAND
Die ETIAS-Visumbefreiung wird Neuseeländern über ein benutzerfreundliches Online-Antragssystem angeboten . Im Folgenden sind die Bedingungen für einen Antrag auf Befreiung von der Visumpflicht im Rahmen des ETIAS aufgeführt:
- Ein neuseeländischer Reisepass , der maschinenlesbar und noch mindestens 3 Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus den europäischen ETIAS-Ländern gültig ist
- Eine Debit- oder Kreditkarte zur Zahlung der ETIAS-Gebühr
- Eine aktuelle E-Mail-Adresse, die benötigt wird, um die genehmigte ETIAS-Visumbefreiung zu erhalten
Dies sind die grundlegenden ETIAS-Kriterien für neuseeländische Staatsangehörige, die einen Schengen-Mitgliedstaat besuchen. Der Schengen-Raum besteht aus europäischen Ländern , die sich bereit erklärt haben, ihre Kräfte zu bündeln, um Pass- und Grenzkontrollen zu integrieren.
WO IN EUROPA KÖNNEN NEUSEELÄNDISCHE BÜRGER MIT ETIAS REISEN?
Die Schengen-Zone umfasst EU-Mitgliedsländer , Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
Sie umfasst auch vier Nicht-EU-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Kleinstaaten Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Das ETIAS wird auch für Reisen nach Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien erforderlich sein, allesamt EU-Länder, die dem Schengen-Raum beitreten werden.
Die neue elektronische Reisegenehmigung ETIAS wird es Neuseeländern ermöglichen, in alle oben genannten Länder sowie zwischen ihnen zu reisen.
Inhaber eines neuseeländischen Passes sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Vereinigte Königreich und Irland nicht Teil des Schengen-Raums sind. ETIAS wird nicht für Reisen in das Vereinigte Königreich oder nach Irland akzeptiert, und neuseeländische Staatsangehörige sollten sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.
ETIAS FÜR NEUSEELÄNDISCHE BÜRGER ANTRAG
Ab November 2023 ist die ETIAS-Visumbefreiung eine gesetzliche Notwendigkeit für Neuseeländer, die in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumpflicht kann online beantragt werden, indem man mit einem Smartphone, Tablet oder Desktop-Computer das ETIAS-Antragsformular aufruft und den einfachen Online-Prozess ausfüllt.
Neuseeländer, die ein ETIAS beantragen, müssen die folgenden grundlegenden persönlichen Informationen angeben:
- Vollständiger Name
- Datum und Ort der Geburt
- Straße und Hausnummer
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Genaue Angaben zum Reisepass wie Ausstellungsland, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum und Reisepassnummer
Neuseeländische Staatsbürger, die den Online-ETIAS-Antrag ausfüllen, werden außerdem gebeten, die folgenden Informationen bereitzustellen:
- Strafregister
- Beschäftigungsgeschichte
- Drogenkonsum
- Verbindungen zum Menschenhandel
- Frühere Reisen in Konfliktgebiete oder frühere Abschiebungen aus einem EU-Mitgliedstaat
- Frühere europäische Reiseinformationen
Das ETIAS-Antragsverfahren ist einfach und unkompliziert, und das Ausfüllen des Formulars sollte für neuseeländische Staatsbürger nicht länger als 10 Minuten dauern. Auch das Antragsverfahren ist schnell: Neuseeländische Staatsbürger müssen den Antrag nur wenige Tage vor ihrer Reise nach Europa stellen.
Bevor sie ihren Antrag auf Befreiung von der Visumpflicht für Europa einreichen, sollten die Antragsteller alle Angaben sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Tippfehler oder Unstimmigkeiten in den Daten enthalten sind. Damit soll sichergestellt werden, dass ihr ETIAS-Antrag reibungslos bearbeitet wird, da Fehler zu Verzögerungen führen können.
Die Zahlung erfolgt per Kredit- oder Debitkarte als letzter Schritt im ETIAS-Antragsverfahren.
ETIAS SICHERHEITSKONTROLLEN FÜR NEUSEELÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach der Einreichung wird der Antrag mit europäischen Grenzschutz- und Strafdatenbanken abgeglichen .
Die über das ETIAS-Antragssystem übermittelten Informationen ermöglichen es den europäischen Einwanderungsbehörden, alle Bürger, die in den Schengen-Raum reisen wollen, vorab zu überprüfen. ETIAS-Kontrollen werden durchgeführt, um potenzielle Bedrohungen zu erkennen und die Sicherheit der Bewohner und Besucher zu verbessern.
Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, auch bekannt als eu-LISA , gleicht alle im Antrag auf Befreiung von der Visumpflicht für Europa bereitgestellten Daten mit mehreren Sicherheitsdatenbanken ab.
Zu den Sicherheitsdatenbanken, die für das Screening verwendet werden, gehören:
- VIS , eine Datenbank, die Visainformationen zusammenstellt
- SIS , eine gemeinsame europäische Datenbank zur Identifizierung von Personen, die im Verdacht stehen, einen kriminellen Hintergrund zu haben, sowie von vermissten Personen und gestohlenen Vermögenswerten
- EURODAC , eine Datenbank, die Fingerabdruckinformationen zusammenstellt
Alle ETIAS-Sicherheitsmaßnahmen und -Prozesse werden mit dem Ziel umgesetzt, Bürger zu identifizieren, die illegal in den Schengen-Raum einreisen oder Identitätsdiebstahl und andere Arten von Betrug begehen.
Wenn der Antrag eines neuseeländischen Bürgers beim automatischen Abgleich mit den Sicherheitsdatenbanken auffällig wird, muss das Formular manuell von ETIAS-Mitarbeitern bearbeitet werden.
Wenn ein ETIAS-Antrag eine manuelle Bewertung durch die Europäische Küsten- oder Grenzwache erfordert , verlängern sich die Bearbeitungs- und Lieferzeiten.
Wenn ein neuseeländischer Staatsbürger in schwere Straftaten verwickelt war, wird die Befreiung von der Visumspflicht nach ETIAS wahrscheinlich verweigert.
DIE BILATERALEN ABKOMMEN NEUSEELANDS MIT EUROPÄISCHEN LÄNDERN
Die neuseeländische Regierung hat mit mehreren Ländern in Europa erfolgreich individuelle Visabefreiungsvereinbarungen ausgehandelt, die als bilaterale Abkommen bekannt sind. Dies bedeutet, dass neuseeländische Staatsbürger diese Länder für mehr als die bereits bestehende visumfreie Erlaubnis von 90 Tagen besuchen können.
Alle Arten von Pässen, die die Gültigkeitsanforderungen erfüllen und von Neuseeland ausgestellt wurden, können verwendet werden, um die folgenden Nationen als längeren Aufenthalt zu besuchen:
- Belgien (2 Monate)
- Dänemark (3 Monate)
- Deutschland (3 Monate)
- Italien (3 Monate)
- Luxemburg (90 Tage)
- Niederlande (90 Tage)
- Island (3 Monate)
- Liechtenstein (90 days)
- Norwegen (90 Tage)
- Schweiz (90 Tage)
Für den angegebenen zusätzlichen Zeitraum können Neuseeländer mit gewöhnlichen Pässen in die folgenden Länder einreisen:
- Griechenland 90 Tage
- Spanien (90 Tage)
- Frankreich (90 Tage)
- Österreich (3 Monate)
- Portugal (90 Tage)
- Finnland (90 Tage)
- Schweden (3 Monate)
Besucher aus Neuseeland mit Diplomaten-, Dienst- oder Dienstpässen können auch über die 90-tägige Visumfreiheit der UE hinaus bis zu drei Monate nach Österreich einreisen.
Ein bilaterales Abkommen ist ein Vertrag, der mit einer einzigen Regierung unterzeichnet wird. Dies bedeutet, dass Neuseeländer im Rahmen eines Abkommens nur visumfrei in das Land reisen können, für das das Abkommen gilt, und für die Dauer der Anwendung der gegenseitigen Vereinbarung bleiben müssen.
Wer mehr als einen Schengen-Mitgliedstaat ohne Visum besuchen möchte, sollte eine ETIAS-Visumbefreiung für Europa beantragen .
Es ist zu beachten, dass die bilateralen Abkommen zwischen Neuseeland und den EU-Mitgliedstaaten je nach den neuen Rechtsvorschriften unterschiedlich ausfallen können.
REISEN VON NEUSEELAND NACH EUROPA MIT ETIAS
Das ETIAS wird dem Antragsteller per E-Mail zugesandt, sobald die Reisegenehmigung genehmigt wurde. Da die Pässe der Antragsteller digital verknüpft werden und den Einwanderungsbehörden ihren Status als ETIAS-Inhaber anzeigen, werden ihnen keine physischen Dokumente zugesandt.
Die ETIAS-Visumbefreiung gilt für drei Jahre ab dem Datum der Genehmigung und ermöglicht die unbegrenzte Einreise in den Schengen-Raum. Die Befreiung von der Visumpflicht in der EU ist elektronisch mit dem Reisepass des Bürgers verknüpft, und zwar mit dem Reisepass, der bei der Antragstellung verwendet wurde.
Das bedeutet, dass Doppelbürger mit derselben Passnummer reisen müssen, die beim Ausfüllen des ETIAS-Online-Antragsformulars eingegeben wurde.
ETIAS kann ebenfalls nicht auf einen anderen Reisepass übertragen werden . Wenn der Reisepass eines Reisenden abläuft, bevor die dreijährige Gültigkeitsdauer des ETIAS abgelaufen ist, wird die elektronische Reisegenehmigung mit dem Ablaufdatum des Reisepasses ungültig.
Da ETIAS für Neuseeländer erforderlich ist , müssen Bürger ein neues ETIAS beantragen, wenn ihre Visumbefreiung oder ihr Reisepass abläuft.