ETIAS FÜR SEYCHELLISCHE BÜRGER

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Staatsangehörige der Seychellen benötigen kein Touristenvisum, um den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage auf dem Luft-, Land- oder Seeweg zu bereisen. Die Seychellen gehören zu den Ländern, denen die visafreie Einreise in alle Schengen-Länder gewährt wurde.

Eine Online- Registrierung für eine ETIAS-Genehmigung ist erforderlich. Die ETIAS-Visumbefreiung wird Ende 2023 in Kraft treten.

Ein gültiges ETIAS für Staatsangehörige der Seychellen ist eine Reisegenehmigung für die mehrfache Einreise , die dem Inhaber die Einreise in den Schengen-Raum zu touristischen, geschäftlichen, Transit- oder medizinischen Zwecken gestattet.

Das ETIAS von den Seychellen erlaubt einen kumulativen Aufenthalt von 90 Tagen alle 180 Tage. Sie gilt für drei Jahre ab dem Datum der Zulassung.

Ein autorisiertes ETIAS für Staatsangehörige der Seychellen erlaubt dem Inhaber, zu Geschäfts-, Transit-, Tourismus- und medizinischen Zwecken in die Nationen und Gebiete des Schengen-Raums zu reisen. Inhaber eines seychellischen Reisepasses können in Europa nicht im Rahmen einer ETIAS-Visumbefreiung arbeiten.

Mit einem ETIAS von den Seychellen in Europa zu arbeiten, würde gegen die Bedingungen der elektronischen Visumbefreiung verstoßen und könnte dazu führen, dass das ETIAS widerrufen wird.

Seychellen, die beabsichtigen, in Europa zu arbeiten, müssen für jedes Schengen-Land, das sie besuchen möchten , eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvisum beantragen . Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Schengen-Staates gestellt werden.

Nein, seychellische Staatsangehörige können im Rahmen des ETIAS-Programms zur Befreiung von der Visumpflicht nicht in Europa studieren. Ein von den Seychellen ausgestelltes gültiges ETIAS berechtigt den Inhaber zur Einreise in den Schengen-Raum zu geschäftlichen, Reise-, Tourismus- oder medizinischen Zwecken .

Um an einer Universität zu studieren oder an einem Ausbildungsprogramm in Europa teilzunehmen, muss der Reisende bei einer Botschaft oder einem Konsulat des Schengen-Landes, das er besuchen möchte, eine entsprechende Studienerlaubnis oder ein nationales Visum beantragen.

Ein Studienvisum unterscheidet sich von einem ETIAS dadurch, dass es dem Inhaber nur erlaubt, in einen Schengen-Staat zu reisen und dort zu studieren.